Ortseingang Klein KienitzSegelboote auf dem Rangsdorfer SeeBlumenwiese © pixabay.comDorfanger und Rangsdorfer KircheDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.Schafe grasen auf der Wiese am FlugfeldBahnhof RangsdorfAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22Klein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Bannerbild
 

Gewerbezentralregisterauszug Übermittlung

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Gewerbeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Becker
Telefon +49 33708 236-43


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

19.06.2019

Erforderliche Unterlagen

Antragstellung als natürliche Person:
Personalausweis oder Reisepass

Antragstellung als Juristische Person:
Personalausweis oder Reisepass
Handelsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsmacht

Zusätzlich bei schriftlicher Beantragung (Ausnahme):
Antrag mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragsstellers
Ggf. Handelsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsmacht


Formulare/Schriftformerfordernis

Alternativ kann der Antrag über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz erfolgen . Für den Online-Antrag über das Online-Portal werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.


Hinweise (Besonderheiten)

Beachten Sie bitte, dass bei der zuständigen Stelle nur der Antrag auf Erteilung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister gestellt wird. Diese schickt dann Ihren Antrag zum Bundesamt für Justiz nach Bonn, von wo Sie dann die offizielle Auskunft erhalten.

Der Antrag ist persönlich, oder schriftlich (Ausnahme) mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift, zu stellen.
Eine Vertretung des Antragstellers durch einen Bevollmächtigten (z.B. Rechtsanwalt, Ehegatten) ist nicht möglich. Ebenso ist eine direkte Antragstellung beim Gewerbezentralregister nicht möglich.
Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person handelt, seine Vertretungsmacht mit einem Handelsregisterauszug nachzuweisen.


Verfahrensablauf

Als Privatperson oder Juristische Personen und Personenvereinigungen beantragen Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister durch formloses Schreiben bei der zuständigen Stelle.

- Fügen Sie hierbei jeweils benötigten Unterlagen/Nachweise bei.

- Die Auskunft wird grundsätzlich dem Antragsteller vom Bundesamt für Justiz (Bonn) per Post übermittelt.

- Die Übersendung an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. Für bestimmte Zwecke kann die direkte Übersendung an eine Behörde beantragt werden. Dazu ist bei Antragstellung die Anschrift der Behörde anzugeben.


Volltext

Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt.

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist - vereinfacht gesagt - ein gewerberechtliches Führungszeugnis.

Die Auskunft enthält alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.


Voraussetzungen

Der Antragsteller muss Betroffener sein. Dies ist nur derjenige, über den Eintragungen im Gewerbezentralregister vorhanden sein können.


Fristen

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie


Gebühr

Gebühr
13 EUR (FIX)


Zuständigkeit

Das Gewerbezentralregister kann beim Bundesamt für Justiz oder bei den Ordnungsbehörden der Ämter, den amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, mitverwalteten Gemeinden, mitverwaltenden Gemeinden und kreisfreien Städte beantragt werden