Blick über Groß MachnowBahnhofsumfeld @ Gemeinde Rangsdorf - AL22Wiese mit HeuballenBannerbildKiessee © Gemeinde Rangsdorf - AL22Herbstliche Bäume und HäuserBahnhof RangsdorfAusstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22
 

Hundesteuer Festsetzung

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Kämmerei - Steuern I
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Wylezol
Telefon +49 33708 236-29


Volltext

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.


Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


Formulare