Bahnhof RangsdorfSegelboote auf dem Rangsdorfer SeeSchafe grasen auf der Wiese am FlugfeldOrtseingang Klein KienitzDas Foto zeigt den Bahnhofsvorplatz mit Fahrradparkplatz, blühenden Bäumen und einem Bus.BannerbildDorfanger und Rangsdorfer KircheBlumenwiese © pixabay.comKlein Kienitz © Gemeinde Rangsdorf - AL22Ausstellung im Rathaus © Gemeinde Rangsdorf - AL22
 

amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Einwohnermeldeamt
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Briesemeister
Telefon +49 33708 236-45


Volltext

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Keine Gebühren gelten nach erfolgreicher Prüfung bei einer online Anmeldung 

Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.

Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

04.11.2015;04.11.2015

Zuständigkeit

die Meldebehörde Ihres Wohnortes