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Smartphone und Ihre elektronische Gesundheitskarte

18. 03. 2025 von Uhr

Bereits seit 2015 gilt die elektronische Gesundheitskarte als Berechtigungsnachweis, um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Neben persönlichen Daten können auf der Karte auch Notfalldaten und Medikamentenpläne gespeichert werden. Seit Januar dieses Jahres werden auch E-Rezepte an die Apotheken versandt. Weitere digitale Anwendungen wie Medikationserinnerung, über einen Medikationsplan bis zum Wechselwirkungscheck ist vieles möglich. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, besuchen Sie den Kurs am 11.03.2025 um 09:00 Uhr.

 
© pexels.com
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Veranstaltungsort

Gemeinde Rangsdorf

 

Veranstalter

Gemeinde Rangsdorf (12072340)

Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

www.rangsdorf.de

 
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