Smartphone und Ihre elektronische Gesundheitskarte
03. 12. 2024 von – Uhr
Bereits seit 2015 gilt die elektronische Gesundheitskarte als Berechtigungsnachweis, um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Neben persönlichen Daten können auf der Karte auch Notfalldaten und Medikamentenpläne gespeichert werden. Seit Januar dieses Jahres werden auch E-Rezepte an die Apotheken versandt. Weitere digitale Anwendungen wie Medikationserinnerung, über einen Medikationsplan bis zum Wechselwirkungscheck ist vieles möglich.
Veranstaltungsort
Gemeindeverwaltung Rangsdorf (Rathaus)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
(033708) 236-0
(033708) 236-21
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Veranstalter
Gemeinde Rangsdorf (12072340)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf