häufige Fragen (FAQ) - Antworten Finanzen
Welche Gemeindesteuern werden in Rangsdorf erhoben ?
In der Gemeinde Rangsdorf werden die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer und die Zweitwohnungssteuer erhoben. Weitere Informationen finden Sie hier:
- [Hundesteuerangelegenheiten]
- [Grundsteuerangelegenheiten]
- [Gewerbesteuerangelegenheiten]
- [Zweitwohnungssteuerangelegenheiten]
Wann sind die Gemeindesteuern zu zahlen ?
Die Steuern sind als Jahressteuern zu zahlen. Die Termine sind: 15.02; 15.05; 15.08 und 15.11. Auf Antrag kann auch eine Jahreszahlung zum 01.07. erfolgen. Dieser Antrag muss bis zum 30.09. des Vorjahres gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie [hier].
Wo kann ich Formulare für die Einkommensteuererklärung erhalten ?
Formulare erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt oder in elektronischer Form im Internet. Weitere Informationen finden Sie [hier].
Was ist SEPA ?
SEPA steht für Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und löst damit die zahlreichen unterschiedlichen internationalen Zahlungsformate ab. Die Gemeinde Rangsdorf stellt ab 2014 den Zahlungsverkehr auf das einheitliche SEPA-Verfahren um. Sollten Sie der Gemeinde Rangsdorf bereits eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung von Steuern und Beiträgen erteilt haben, wird diese als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Lastschrifteinzüge werden ab 01.01.2014 unter Angabe der Mandatsreferenznummer und unserer Gläubiger-Identifikationsnummer DE44ZZ000037492 durch die Gemeindekasse veranlasst.