Baurechtliche Anfragen

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Baurechtliche Anfragen können Sie per E-Mail an folgende Adresse richten:

 

Bitte beachten Sie, dass Anfragen aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nur postalisch beantwortet werden können. Geben Sie daher bei Ihrer Anfrage bitte eine zustellfähige Postanschrift an.

 

Die Beantwortung baurechtlicher Anfragen ist gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Rangsdorf vom 22.05.2025 (Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf, 23. Jahrgang, Nr. 16 vom 23.05.2025) gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung erforderlichen Zeitaufwand. Gemäß Ziffer 3.7 der Zusammenstellung der Gebührentarife wird je angefangene halbe Stunde eine Gebühr in Höhe von 28,50 Euro erhoben.

 

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Gemeinde Rangsdorf nicht die zuständige Baugenehmigungsbehörde ist. Die im Rahmen einer baurechtlichen Anfrage erteilte Auskunft stellt daher keine rechtsverbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens dar.

 

Eine rechtsverbindliche Auskunft zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit eines konkreten Vorhabens kann insbesondere im Rahmen einer Bauvoranfrage (Bauvorbescheid) oder eines Baugenehmigungsverfahrens durch die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming erlangt werden.

 

Untere Bauaufsichtsbehörde

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde