Eigenbetrieb Wohnen

© pixabay.com

Aufgabe des Eigenbetriebs Wohnen ist die ordnungsgemäße Verwaltung sämtlicher Wohn-, Geschäfts- und Erholungsgrundstücke, die sich im Eigentum der Gemeinde Rangsdorf befinden. Dazu gehört die Bewirtschaftung der Miet- und Pachtobjekte, einschließlich der Erbbaugrundstücke sowie der Erwerb und der Neubau von Wohn- und Geschäftsobjekten.

 

Der Eigenbetrieb wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich selbständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechend der gesetzlichen Vorschriften insbesondere des § 93 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und der Eigenbetriebsverordnung (EigV) geführt. Die Satzung des Eigenbetriebes regelt den Betriebszweck und die Befugnisse der Gremien und Mitarbeiter der Gemeinde.