Ukraine-Hilfe

Ukraine-Herz © pixabay.de

Die Gemeinde Rangsdorf bittet um Spenden für Geflüchtete aus der Ukraine. Unsere Hilfe richtet sich vor allem an die Menschen, die aus dem Kriegsgebiet in unsere polnische Partnergemeinde Pieniezno geflohen sind.

 

Geldspenden

 

Für Ihre Spenden verwenden Sie bitte folgendes Konto:

IBAN: DE28160500003637020580

Mittelbrandenburgische Sparkasse

BLZ: 16050000

Konto-Nr.: 3637020580

BIC: WELADED1PMB

Verwendungszweck: Ukrainehilfe

Hinweise für Geflüchtete

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen den momentanen Erkenntnissen entsprechen und regelmäßig aktualisiert werden. Die Informationen gelten für Geflüchtete in der Gemeinde Rangsdorf.
 

Інформація для біженців та прихильників:

https://www.teltow-flaeming.de/ukraine-krise

 

 

 

Erste Hilfe @pixabay.de
Ich brauche einen Arzt und/oder notwendige Medikamente

 

Es ist in der aktuellen Übergangssituation möglich, dass Betroffene ohne vorherige Vorsprache in der örtlichen Kommune  oder dem Sozialamt Arztpraxen aufsuchen. In diesen Fällen erfolgt die medizinische Versorgung nach dem folgenden Ablaufschema.

 

Ablaufschema und Versorgungsumfang bei Vorstellung Geflüchteter aus der Ukraine ohne jeglichen Anspruchsnachweis oder einer Bescheinigung des zuständigen Sozialamtes:

 

Vorlage eines ukrainischen Pass- oder Ausweisdokuments bzw. eines ukrainischen Aufenthaltsdokuments möglich

Kopie des Ausweisdokuments anfertigen

 

Behandlung durchführen

Rechnungslegung an das zuständige Sozialamt beim Landkreis Teltow-Fläming

 

 

In Zweifelsfällen über die Identität und den Fluchtgrund (z. B. Vorlage eines ukrainischen Dokuments nicht möglich, keine Vorlage eines Behandlungsscheins)

Bei akuter Behandlungsbedürftigkeit

Behandlung durchführen

Rechnungslegung an das zuständige Sozialamt beim Landkreis Teltow-Fläming

Keine akute Behandlungsbedürftigkeit

Verweis an die örtlich zuständige Ausländerbehörde zur Identitätssicherung

 

 

 

 

© https://www.kvbb.de/praxis/service/ansicht-news/article/ambulante-aerztliche-versorgung-von-gefluechteten-aus-der-ukraine/1/ 

Anmeldung © pexels.com
Ich bin in Rangsdorf angekommen, muss ich mich registrieren lassen?

Nein, sie können sich in Deutschland 90 Tage visafrei aufhalten. Eine Registrierung ist dafür nicht notwendig. Sollte jedoch der Wunsch nach einem dauerhaften Aufenthalt in Rangsdorf bestehen, lassen Sie sich bitte einen Termin im Einwohnermeldeamt geben und bringen Sie Ihre Ausweisdokumente (Ausweis/Reisepass/Visum) sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung mit.

Im Anschluss vereinbaren Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde des Landkreises Teltow Fläming. Nach der Registrierung bei der Ausländerbehörde können Sie sich direkt an das Sozialamt wenden, um Leistungen zu beantragen. Der Ostdeutsche Sparkassenverband bietet Flyer zur Einrichtung eines Girokontos in ukrainischer Sprache an.

 

Ich habe keine Ausweisdokumente. Wo kann ich welche beantragen?

 

Für die Beantragung von neuen Ausweisdokumenten wenden Sie sich bitte an die ukrainische Botschaft, Albrechtstraße 26, 10117 Berlin. Sie erreichen die Botschaft unter 030 28 88 71 28 und . Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der ukrainischen Botschaft in Berlin.

 

Wo finde ich eine Unterkunft?

 

Geflüchtete, die nicht bei Freunden oder Verwandten unterkommen, werden vom Sozialamt mit Unterbringungsmöglichkeiten versorgt. Die Versorgung mit Wohnraum setzt eine vorläufige Registrierung bei der Ausländerbehörde des Landkreises voraus. Von dort werden sie dann zur zuständigen Ansprechperson im Sozialamt weitergeleitet. Die Unterbringung erfolgt in Übergangswohnheimen des Landkreises, in Wohnungen und im Einzelfall zur Untermiete. In den Übergangswohnheimen können die Menschen solange bleiben, bis sie entweder in Deutschland Wohnsitz nehmen können oder in ihre Heimat zurückkehren. Wie lange die Menschen in Privatunterkünften bleiben können, hängt von den Möglichkeiten des Anbieters ab.

 

Weitere Informationen: https://www.teltow-flaeming.de/ukraine-krise, Tel. 03371 608 3301.

 

Kann ich kostenfrei mit Bus und Bahn reisen?

 

Als Fahrtberechtigung genügt ein ukrainischer Pass oder Personalausweis. Die Regelung gilt vorerst befristet bis zum 31. März 2022 und wird entsprechend der aktuellen Lage angepasst.

Schule © pexels.com
Ich habe Kinder. Wie bekomme ich einen Kita-Platz?

 

Um Ihr Kind für einen Kita-Platz anzumelden, müssen Sie bitte diese beiden Formulare für die Klärung des Rechtsanspruchs und den Kita-Antrag ausfüllen, unterschreiben und im Rathaus, Seebadallee 30 in Rangsdorf abgeben.

 

Wie bekomme ich einen Schul-Platz?

 

Um Ihr Kind im Grundschulalter bei der richtigen Schulleitung anzumelden, ist es entscheidend, wo Sie wohnen. Wenn Sie östlich der Zülowniederung/Ostgotenallee bzw. in den Ortsteilen Groß Machnow und Klein Kienitz wohnen, ist die Grundschule Groß Machnow zuständig: 

Tel. 033708 903136, E-Mail:

 

Für alle anderen Bereiche wenden Sie sich bitte an die Schulleitung der Grundschule Rangsdorf:

Tel. 033708 20606, E-Mail:
 

Ältere Schüler*innen können Sie bitte bei der jeweiligen Schulleitung anmelden:

  •  Oberschule, Tel. 033708 20739, E-Mail
  • Gymnasiums, Tel. 033708 93396, E-Mail