Hinweise

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Beim täglichen Zusammenleben ergeben sich häufig Fragen, die wir an dieser Stelle  beantworten. Wir geben zudem Ratschläge und werden die Themen stetig erweitern.

 

Wir freuen uns über Ihre Anregungen und Fragen.

Laubabholung für Straßenreinigungskategorie 4

Das Laub auf den Gehwegen ist als Anliegerpflicht nach der Straßenreinigungssatzung zusammenzukehren. Aufgrund  der aktuellen Straßenreinigungssatzung holt die Gemeinde Rangsdorf in bestimmten Straßen(abschnitten) das durch die Anwohner*innen zusammengekehrte Laub ab.

 

Die betroffenen Straßen sind mit der Straßenreinigungskategorie 4 in der Anlage der Satzung kenntlich gemacht.

 

Hier finden Sie zum Download eine Übersicht über die Termine der Laubentsorgung im 4. Quartal 2023 und im 1. Quartal 2024  für die einzelnen Straßen (Übersichtskarte), die davon betroffen sind. Bitte tragen Sie das Laub auf einem Haufen vor Ihrem Grundstück zusammen, so dass die Beschäftigten des Bauhofes diesen schnell abholen können.

 

Regeln für ein Holzfeuer

Im Land Brandenburg ist das private Verbrennen von Garten- und Haushaltsabfällen im Freien verboten. Nur in einzelnen Fällen ist gelegentlich ein kleines Holzfeuer im Freien ohne behördliche Genehmigung erlaubt. Damit Rauch, Ruß und Geruch nicht die Nachbarn und die Umwelt belasten, gibt es einige Voraussetzungen zu beachten.

 

Nur naturbelassenes, trockenes Holz, zum Beispiel Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts, darf verwendet werden. Genehmigungsfrei sind nur kleine Feuer. Die Größe des Holzhaufens darf im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen. Die Flamme sollte möglichst klein bleiben und muss jederzeit durch geeignete, bereitgestellte Hilfsmittel löschbar sein. Zuvor muss eine ausreichende Distanz zu brennbaren Materialien berücksichtigt werden – unter Beachtung der Windverhältnisse.

 

Wenn sich Nachbarn beschweren, muss von Belästigungswirkungen durch das Feuer ausgegangen werden. Damit muss das Feuer umgehend gelöscht werden.

 

Gartenabfälle, wie Rasenschnitt und Laub sowie frischer Baum- und Strauchschnitt, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt, sondern sollten kompostiert werden.

 

Holz- und Reisighaufen sind eine bevorzugte Lebensstätte vieler Tiere. Sie dürfen deshalb keinesfalls direkt angezündet werden, sondern müssen zuvor umgeschichtet werden.

 

Verstöße gegen die Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Geldbußen – nach Landesrecht bis zu 20.000 Euro – geahndet werden.

Leben mit Wildschweinen

Unsere Gemeinde Rangsdorf ist von viel Grün geprägt. Wild und wildlebende Tiere, insbesondere Waschbären, Füchse, Steinmarder und Wildschweine finden dort ihren Lebensraum. Doch immer häufiger tauchen unsere tierischen Nachbarn auch in Innenbereichen und Gärten auf.
Mit diesen Informationen über Lebensraum, Instinkte und Verhaltensweisen der Wildschweine sollte es möglich sein, ihnen mehr Verständnis entgegen zu bringen. Gezielte Schutzmaßnahmen sowie angemessene Verhaltensweisen vermeiden Probleme.
 

Lebensweise und Lebensräume


Das Sehvermögen ist relativ schlecht - solange sich nichts bewegt. Das Gehör der Wildschweine ist sehr gut und ihr Geruchssinn ausgezeichnet. Wildschweine sind gute, ausdauernde Läufer und auch gute Schwimmer.
Größe und Gewicht der Tiere sind von ihren jeweiligen Lebensbedingungen und der geographischen Verbreitung abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann bei Keilern 1,50 bis 1,80 Meter und die Schulterhöhe bis zu 1,10 Meter betragen. Sie können ca. 100 bis
150 Kilogramm schwer werden. Weibliche Tiere erreichen etwa 50 bis 70 Prozent des Keilergewichtes.
Wildschweine halten sich vorwiegend in Laub- und Mischwäldern mit Wasser- und Suhlstellen, dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch Felder mit Gebüschen und Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Offenes
Gelände ohne jegliche Deckung meiden Wildschweine dagegen.

 

Als Allesfresser ernähren sich Wildschweine sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Neben Eicheln und Bucheckern werden auch Feldfrüchte wie Mais, Kartoffeln und Getreide gefressen. Obst, Gräser und Kräuter, Käferlarven, Würmer oder Insekten, Blumenzwiebeln und Wurzeln stehen auf dem Speiseplan. Kleine Nager, Fischreste, Aas, Gartenabfälle oder Brotreste werden ebenfalls gefressen.


Zusammenleben von Mensch und Tier


Wildschweine nutzen auch unseren Siedlungsbereich als Lebensraum und geben ihr Wissen an die Nachkommen weiter. Verfügbare Nahrungsquellen merken sich die Tiere und suchen sie immer wieder auf.
Wildschweine sind sowohl tag- als auch nachtaktiv. Sie passen ihren Aktivitätsrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen an. Werden sie tagsüber durch Menschen gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten in die Dämmerungs- und Nachtzeit.
Sie können bis zu 20 Kilometer zurücklegen. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichts.

 

Nicht füttern


Wer Gartenabfälle, Kompost, Obst und Gemüse sowie Essenreste im Wald und in Grünanlagen ablädt, lockt damit Wildschweine an. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen zudem, diese Orte wiederzufinden. Komposthaufen deshalb nur im umzäunten Garten anlegen.
Das Füttern der Tiere ist verboten! Es drohen dafür Geldstrafen bis zu 5.000 € (§ 60 BbgJagdG).

 

Grundstücke sichern


Um unliebsamen Besuch von Wildschweinen auf dem eigenen Grundstück zu vermeiden, sollte dieses solide eingezäunt sein. Hilfreich ist ein stabiler, mindestens 1,50 m hoher Zaun, der durch einen Sockel oder Wühlstangen im Boden gesichert ist, um den
Schnauzen standzuhalten. Auch das ca. 40 cm tiefe Eingraben des Zauns, der im Erdreich nach außen gebogen wird, verhindert das Eindringen. Das Tier steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun und kann ihn weder hochbiegen noch untergraben.

 

Mit Ruhe begegnen


Wildschweine greifen Menschen nur an, wenn sie sich bedroht fühlen oder ihren Nachwuchs verteidigen. Bewahren Sie bei Begegnungen daher Ruhe und gehen Sie langsam zurück. Damit signalisieren Sie, dass von Ihnen keine Gefahr ausgeht. Engen Sie Wildschweine keinesfalls ein. In aller Regel werden diese dann nicht angreifen. Eine Bache mit Frischlingen sollte mit großem Abstand umgangen werden. Von Hunden fühlt sie sich bedroht. Häufig folgen Hunde ihrem Jagdtrieb, werden dann aber angesichts der Wehrhaftigkeit der Wildschweine selbst zu Gejagten. Um Begegnungen zwischen Hund und Wildschwein zu vermeiden, sollten Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden.

 

Schäden durch Wildschweine


Für den Schutz seines Grundstückes ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Durch Wild angerichtete Schäden werden nicht erstattet (§ 44 BbgJagdG).


Jagd: Informationen des Landkreises Teltow-Fläming


Grundsätzlich ist jegliche Jagdausübung, auch das Aufstellen von Fallen, in befriedeten Bezirken verboten. Hierzu zählen u. a. Wohngebäude mit Hof und Hausgärten, Friedhöfe, Wildgehege, öffentliche Grün-, Sport- und Erholungsanlagen, Eisenbahnanlagen
und Autobahnen, vollständig eingefriedete Betriebsgelände sowie durch die untere Jagdbehörde zu befriedeten Bezirken erklärte Flächen.
Ist die Jagd insbesondere aufgrund von Schäden durch Wild trotz Sicherungsmaßnahmen durch den Eigentümer erforderlich, muss das die untere Jagdbehörde gestatten. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung vorab telefonischen Kontakt mit der unteren Jagdbehörde aufzunehmen. Die Gestattung von Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken regelt § 5 BbgJagdG.

Eine Fledermaus - was tun?

Hinweise aus dem Veterinärwesen, dem Umwelt- und dem Gesundheitsamt zum richtigen Umgang mit den kleinen Säugern

Fledermäuse sind in der Sommersaison in unseren Breiten vermehrt zu beobachten. Im Umgang mit den vom Aussterben bedrohten Tieren sind jedoch einige Dinge zu beachten.

 

Eine Fledermaus – was tun?

 

Im Juli beginnt die Zeit, in der wir wieder einige Fledermäuse in unserer Umgebung sehen oder finden können. Besonders interessant sind sie für Kinder, die dann auch gern mal eines der possierlichen Tierchen anfassen oder sogar mit ihnen spielen. spielen. Vielen Eltern oder auch pädagogischem Personal fällt leider erst später ein, dass bei Fledermäusen in Deutschland auch vereinzelt Tollwutviren gefunden werden. Die Angst vor einer Ansteckung ist dann bei den Betroffenen groß. Es ist zwar Eile geboten, aber Panik sollte auf jedem Fall vermieden werden. Wer die folgenden Hinweise beim Fund einer hilflosen Fledermaus beachtet, ist auf der sicheren Seite – rechtlich gesehen und vor allem auch zum Schutz der Gesundheit.

 

Fledermäuse sind streng geschützt

 

Alle heimischen Fledermausarten sind nach dem Naturschutzrecht streng geschützt, weil ihre Bestände bedroht sind. Ursache dafür sind eine mit Giften belastete Umwelt, eine geringe landschaftliche Vielfalt und der Rückbau geeigneter Unterschlupfmöglichkeiten. Es ist grundsätzlich verboten, die Tiere aus der Natur zu entnehmen. Dies ist nur dann erlaubt und aus Sicht des Artenschutzes sinnvoll, wenn ein Tier offensichtlich hilflos ist. Alle bei uns heimischen Fledermäuse sind Insektenfresser; daher sind sie auch im direkten Wohnumfeld überaus nützliche Nachbarn.

 

Fledermaustollwut

 

Die Fledermaustollwut ist eine Infektionskrankheit. Sie wird durch Viren übertragen, die sich vom klassischen Tollwutvirus der Fuchstollwut unterscheiden. Es wurde bislang nur in sehr seltenen Einzelfällen auf bestimmte Haustiere oder auf den Menschen übertragen. Genau wie bei der Fuchstollwut verläuft aber die einmal ausgebrochene Erkrankung beim Menschen in der Regel tödlich. Übertragen wird die Tollwut durch Biss- oder Kratzverletzungen oder über den Schleimhautkontakt mit Speichel.

 

Häufigkeit der Infektionen

 

Wie weit der Erreger in der Fledermauspopulation tatsächlich verbreitet ist und welche Fledermausarten betroffen sind, ist nicht mit letzter Sicherheit bekannt. Untersuchungen der Fledermäuse finden nur statt, wenn Bissverletzungen gemeldet wurden oder wenn es Kontakt zwischen Kindern und Fledermäusen gab und die Fledermäuse verstorben sind. Im Landkreis Teltow-Fläming wurden 2013 und 2015 Tollwutviren bei jeweils einer Fledermaus nachgewiesen.

 

Umgang mit aufgefundenen Tieren

 

Oft ist es unklar, warum eine Fledermaus aufgefunden wird. Hat sie sich verflogen oder ist sie tatsächlich hilfsbedürftig? Bevor das Tier aufgehoben wird, kann ein Anruf bei einer der unten aufgeführten Kontaktpersonen Klarheit bringen. Hierbei wird festgestellt, ob das Tier einem Experten vorgestellt werden oder einfach in Ruhe gelassen werden sollte bzw. tierärztliche Hilfe benötigt wird.

 

Nicht anfassen - Transport auf keinen Fall mit bloßen Händen

 

Trotz ihres possierlichen Erscheinungsbildes sind Fledermäuse mitunter wehrhaft und möchten nicht berührt werden. Deshalb sollte der Kontakt möglichst vermieden bzw. in Absprache mit sachkundigen Personen auf das dringend notwendige Maß beschränkt werden. Danach empfiehlt sich gründliches Händewaschen mit Seife.
Sind ein Transport oder eine vorübergehende Unterbringung notwendig, darf das Tier keinesfalls mit bloßen Händen angefasst werden. Dazu sollte man unbedingt Arbeits- oder Gartenhandschuhe tragen oder ggf. ein Handtuch benutzen.
Die Fledermaus sollte behutsam in einen kleinen Karton gesetzt werden, zum Beispiel einen kleinen, ausbruchssicheren Schuhkarton mit Lüftungslöchern und einem kleinen Polster aus zusammengeknülltem Küchenpapier. Wichtig ist, sie so bald wie möglich an den endgültigen Bestimmungsort zu transportieren. Dabei sollte der Karton kühl stehen, auf keinen Fall in der Sonne.

 

Wann zum Arzt?

 

Wer Kontakt mit einer Fledermaus hatte und nicht ausschließen kann, dass er mit den winzigen Zähnen oder Krallen verletzt worden ist, der sollte möglichst sofort eine ärztliche Beratungsstelle aufsuchen. Das gilt auch, wenn ein Kind unbeaufsichtigt mit einer Fledermaus umgegangen ist.

 

Kontakte und wichtige Rufnummern

 

  • zum Umgang mit Fledermäusen (Naturschutzaspekte): Untere Naturschutzbehörde Landkreis Teltow-Fläming, Tel. 03371 608-2501, -2502, -2504 oder -2514

  • zur Tollwut als Tierseuche: Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Denkmalschutz: Tel. 03371 608-2200

  • zur menschlichen Gesundheit: Gesundheitsamt Landkreis Teltow-Fläming, Tel. 03371 608-3812

Informationen zur Grundsteuererklärung

Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit. Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses (PDF-Download). Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grundsteuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.


Wo finde ich Hilfe? Webseite – Klickanleitung – Hotline


Bevor die Eigentümer*innen beginnen, sollten sie bereitlegen:
• das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),
• Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten unter grundsteuer.brandenburg.de) und
• Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).

 

Über das Informationsportal Grundstücksdaten informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/ können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.


Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer (0331) 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet. Daher empfiehlt das Finanzministerium, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen die Website zu besuchen.


Elektronisch oder in Papierform?


Wichtig zu wissen: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an, dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden.


Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Beispiel Kinder oder Enkel, ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung für Eltern oder Großeltern zu übermitteln.


Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer*innen und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.


Hintergrund


Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Finanzverwaltung auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de bereit. Hier finden sich Informationen für private Eigentümer*innen von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie für Kommunen und steuerberatende Berufe. Und es findet
sich hier auch die Klickanleitung, die Schritt für Schritt die elektronische Abgabe der Grundsteuerwerterklärung vorstellt.

 

Die Gemeindeverwaltung kann Grundstückseigentümer*innen nicht beim Ausfüllen helfen und bietet als hilfreichen Service lediglich die oben stehenden Informationen an.