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Tierseuchenallgemeinverfügung zur Vorbeugung der Geflügelpest

Der Landkreis Teltow-Fläming hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Sie regelt erforderliche Untersuchungen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten außer Tauben, die  an einer Ausstellung, Markt oder ähnlichen Veranstaltung teilnehmen oder im Reisegewerbe abgegeben werden.

 

Weitere Informationen unter https://www.teltow-flaeming.de/gefluegelpest.

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Veröffentlichung

Mo, 05. Dezember 2022

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