Tierseuchenallgemeinverfügung zur Vorbeugung der Geflügelpest
Der Landkreis Teltow-Fläming hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Sie regelt erforderliche Untersuchungen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten außer Tauben, die an einer Ausstellung, Markt oder ähnlichen Veranstaltung teilnehmen oder im Reisegewerbe abgegeben werden.
Weitere Informationen unter https://www.teltow-flaeming.de/gefluegelpest.
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