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Corona: Landkreis verlängert Allgemeinverfügung

Der Landkreis Teltow-Fläming hat die "Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, und von Verdachtspersonen" vom 14. Oktober 2021 nochmals verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. November 2021. Der Landkreis reagiert damit auf die Pandemiesituation. Derzeit treten wieder viele SARS-CoV-2-Infektionen auf und werden gemeldet. Per 29. Oktober 2021 liegt die 7-Tage-Inzidenz in Teltow-Fläming bei 106.

Was gilt?

 

  • Wie bisher müssen sich die in der Verfügung genannten Personengruppen ohne Anordnung des Gesundheitsamts unverzüglich in Quarantäne begeben und dem Gesundheitsamt die konkrete Anschrift des gewählten Aufenthaltsortes und die Meldeanschrift mitteilen. Dies betrifft Erkrankte, Ausscheider und Verdachtspersonen.
  • Enge Kontaktpersonen werden nicht mehr von der Allgemeinverfügung erfasst, da die Erfassung dieser Personengruppe nicht mehr verhältnismäßig wäre. Quarantäne wird daher bei engen Kontaktpersonen durch Individualentscheidung des Gesundheitsamtes angeordnet.
  • Sogenannte "Ausscheider" werden von der Allgemeinverfügung erfasst. Dazu zählen alle Personen, die einen Erregernachweis haben und diese Erreger auch ausscheiden. Sie können dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit sein, ohne selbst krank oder krankheitsverdächtig zu sein.
  • Die Allgemeinverfügung ist zunächst gültig bis zum 30. November 2021.

 

Das Gesundheitsamt Teltow-Fläming macht in diesem Zusammenhang noch einmal darauf aufmerksam, dass man sich in seiner Hausarztpraxis gegen Covid-19 impfen lassen sollte. Außerdem ist es dringend erforderlich, die allgemeinen Hygieneregeln (AHA+L+WarnApp) einzuhalten.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 01. November 2021

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