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Impfmöglichkeit für Wahlhelfer*innen

Wer bei der Bundestagswahl ehrenamtlich als Wahlhelfer*in im Einsatz ist, gehört zur Priorisierungsgruppe 3 und hat Anspruch auf eine vorzeitige Impfung.

 

Zum Impftermin muss neben dem Schreiben der Wahlbehörde (Berufungsschreiben), aus dem hervorgeht, dass die jeweilige Person als Wahlhelfer*in benannt wurde auch das ausgefüllte Formular "Nachweis Wahlhelferinnen und Wahlhelfer" vorgelegt werden (siehe unten). Dieses ist die Bestätigung der Wahlhelferin oder des Wahlhelfers (bei Vorlage des Berufungsschreibens) bzw. Bestätigung der Wahlhelfertätigkeit durch die Wahlbehörde (falls das Berufungsschreiben nicht vorliegt).

 

gez. Rocher

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