Impfmöglichkeit für Wahlhelfer*innen
Wer bei der Bundestagswahl ehrenamtlich als Wahlhelfer*in im Einsatz ist, gehört zur Priorisierungsgruppe 3 und hat Anspruch auf eine vorzeitige Impfung.
Zum Impftermin muss neben dem Schreiben der Wahlbehörde (Berufungsschreiben), aus dem hervorgeht, dass die jeweilige Person als Wahlhelfer*in benannt wurde auch das ausgefüllte Formular "Nachweis Wahlhelferinnen und Wahlhelfer" vorgelegt werden (siehe unten). Dieses ist die Bestätigung der Wahlhelferin oder des Wahlhelfers (bei Vorlage des Berufungsschreibens) bzw. Bestätigung der Wahlhelfertätigkeit durch die Wahlbehörde (falls das Berufungsschreiben nicht vorliegt).
gez. Rocher
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Downloads
Mehr über
Weitere Meldungen
Engpass bei Kita-Plätzen in Rangsdorf droht
Fr, 19. April 2024
Stadtradeln: Rangsdorf tritt in die Pedalen
Fr, 19. April 2024