"Bundesnotbremse" seit Sonntag in TF aufgehoben
Der Landkreis Teltow-Fläming gibt gemäß § 28 b Abs. 2 S. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bekannt:
Laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts unterschritt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Teltow-Fläming den Schwellenwert von 100 an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen (vom 3. bis zum 7. Mai 2021).
Aufgrund dieser Unterschreitung des Inzidenzwertes gelten ab Sonntag, 9. Mai 2021 (übernächster Tag nach den 5 Werktagen unter 100) die sich aus der Bundes-Notbremse ergebenden Maßnahmen im Landkreis Teltow-Fläming nicht mehr.
Was ist wieder erlaubt:
- private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum von max. 5 Personen aus 2 Haushalten (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit)
- nächtlicher Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung
- Einkaufen in allen Geschäften des Einzelhandels mit Steuerung und Begrenzung des Zutritts und medizinischer Maske
- Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen mit Steuerung und Begrenzung des Zutritts und medizinischer Maske; wo eine Maske nicht getragen werden kann (z. B. Rasur), ist ein tagesaktueller Test notwendig
- kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen mit bis zu 10 Personen oder 20 Kindern
- die Öffnung von Museen, Bibliotheken, Planetarien, Tierparks (mit Auflagen)
- ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit max. 500 Teilnehmenden
Was bleibt untersagt:
- die Öffnung von Gaststätten aller Art (außer Abhol- und Lieferdienste), touristische Beherbergungen, Busreisen, Stadtrundfahrten u. ä.
- Präsenzunterricht in den Schulen (ausgenommen Präsenz- oder Wechselunterricht für Primarstufe 1-6, Abschlussklassen und in Förderschulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" und Durchführung von Prüfungen
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