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Quarantäne-Pflicht nach positivem Covid-19-Selbsttest

Der Landkreis Teltow-Fläming hat die Quarantäne-Regeln im Rahmen der Corona-Pandemie neu gefasst. Demnach ist es jetzt Pflicht, nach einem positiven Selbst-, Laien- oder Schnelltest einen PCR-Test zu machen und sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Dazu bedarf es keines besonderen Bescheids des Gesundheitsamts.

 

Die Quarantäne (oder auch „häusliche Absonderung“) darf erst verlassen werden, wenn das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt und dieses negativ ist. Sollte der PCR-Test den Infektionsverdacht bestätigen, greifen die üblichen Quarantäneregeln.

 

Was bedeutet es, sich „unverzüglich in Quarantäne zu begeben“? Ganz klar: Ein Umweg über Kita, Schule oder Supermarkt ist nicht gestattet. Selbstverständlich sollte auch im Freien eine Maske getragen werden, damit man das Virus nicht bei Zufallsbegegnungen überträgt. Für Arbeitgeber heißt das: Werden Beschäftigte positiv getestet, so dürfen sie nicht weiterarbeiten und müssen sofort das Betriebsgelände verlassen.

 

Wird die Quarantäne nicht eingehalten, droht ein Bußgeld.

 

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 13/2021 veröffentlicht, abrufbar auf www.teltow-flaeming.de.

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Veröffentlichung

Do, 06. Mai 2021

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