Neue Corona-Regeln für November

Für den November ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Befristet bis zum 30. November gelten auch im Land Brandenburg schärfere Maßnahmen, um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und die Infektionsdynamik zügig zu unterbrechen. Zugleich sollen dadurch unter anderem Schulen und Kitas geöffnet bleiben und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden.

 

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen und Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren. 

 

Neben weiteren Maßnahmen regelt die Verordnung auch den Sportbetrieb, der auf und in allen Sportanlagen verboten ist. Dies gilt insbesondere für Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen, Bolzplätze, Skateranlagen und vergleichbare Einrichtungen. Dies hat zur Folge, dass die Sporthallen und Sportplätze in der Gemeinde Rangsdorf für die Vereine geschlossen sind.

 

Nicht von dem Verbot betroffen ist der Individualsport, der allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt wird. Der Schulsport bleibt weiterhin erlaubt.

 

Eingeschränkt wird auch die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze. Diese ist nur durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und in Begleitung einer aufsichtsbefugten Person gestattet.

 

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Do, 05. November 2020

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