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Eingeschränkte Betreuung im Hort Räuberhöhle möglich

Derzeit gestaltet sich die Betreuung der Hortkinder als schwierig. Im Hort Räuberhöhle fehlen momentan mehrere Erzieher*innen, die wegen der konsequenten Covid-19-Quarantäneregelungen, infolge von Langzeiterkrankungen und akuter Erkrankungen ausfallen. Ebenso fehlen Erzieher*innen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben und deshalb nicht mit den Kindern arbeiten dürfen.

 

Infolgedessen bitte ich alle Eltern, wenn es ihnen möglich ist, ihre Kinder im September 2020 nicht in den Hort zu schicken, um den uneingeschränkten Hortbetrieb weiter zu gewährleisten. Für alle, denen es möglich ist, ihre Kinder im September nicht in den Hort zu schicken, kann der Betreuungsvertrag für diese Zeit ausgesetzt werden und es fallen keine Elternbeiträge an. Dazu reicht eine Mitteilung an das zuständige Amt für Bildung und Sport (Amt für Bildung und Sport; Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf (Telefon: (033708) 236-40, Telefax: (033708) 236-21; E-Mail: )

 

Wer seinen Hortvertrag jetzt grundsätzlich kündigen möchte, dem wird ohne Einhaltung der Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung, zugestimmt.

 

Leider wäre ich gezwungen, den Hortbetrieb einzuschränken, sollten tatsächlich alle Kinder weiterhin in den Hort gehen. Um eine ordnungsgemäße Aufsichtspflicht zu gewährleisten, würde dann für alle Kinder der 3. und 4. Klassen der Betreuungsvertrag notgedrungen ausgesetzt werden müssen, um die Aufsichtspflicht für die Kinder der 1. und 2 Klassen sicherzustellen.

 

Ich bitte um Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis für die angekündigten Maßnahmen.

 

gez. Rocher

 

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Veröffentlichung

Mi, 02. September 2020

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