Richtiger Umgang mit Alltagsmasken

Seit Montag ist das Tragen von Alltagsmasken im Einzelhandel und im Öffentlichen Nahverkehr Pflicht. Wichtig ist, mit den Alltagsmasken richtig umzugehen. Dazu gibt es vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg folgende Zusammenfassung:

 

 

  • Vor dem Anlegen die Hände gründlich mit Seife waschen.

  • Innenseite der Maske nicht berühren, um Verunreinigungen zu vermeiden.

  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

  • Während des Tragens die Maske nicht anfassen und auch nicht um den Hals hängen oder unter das Kinn schieben.

  • Die Maske wechseln, wenn sie durch Atemluft durchfeuchtet ist.

  • Beim Ablegen der Maske nur Seiten und Bänder berühren. Die Außenseite könnte verunreinigt sein.

  • Nach dem Ablegen der Maske die Hände wieder gründlich mit Seife waschen.

  • Nach dem Gebrauch die textile Maske bei über 60 bis 95 Grad Celsius waschen, bis dahin luftdicht aufbewahren.

  • Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise zur Maske beachtet werden.

 

Trotz der Mund-Nasen-Bedeckung muss der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen unbedingt eingehalten werden, ebenso die Grundregeln der Hygiene, zu denen häufiges Händewaschen und das Fernhalten der Hände vom Gesicht zählen. Husten und Niesen sollte man nur in die Armbeuge oder ein Taschentuch und nicht in die Umgebung.

 

Schützen Sie sich und andere!

 

gez. Rocher

 

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Veröffentlichung

Mi, 29. April 2020

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