Pflicht zum Mund-Nasenschutz
Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus gilt in Brandenburg seit heute im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel eine Pflicht zum Mund-Nasenschutz. Das hat die Landesregierung am vergangenen Freitag mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen.
Die Höchstzahl der Teilnehmenden bei genehmigten Versammlungen unter freiem Himmel wird ab 4. Mai von bisher 20 Personen auf bis zu 50 erhöht. Es ist jedoch für jeden Einzelfall eine Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich. Mit dieser Höchstzahl sind ab 4. Mai auch wieder Gottesdienste erlaubt. Festgelegt wurde auch, dass Friseurbetriebe ab 4. Mai wieder öffnen dürfen.
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