Bebauungsplan RA 29-1 „Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“ und 4. Änderung des Flächennutzungsplans treten in Kraft
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf am 17. Juli 2026 ist der Bebauungsplan RA 29-1 „Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“ in Kraft getreten. Damit wurde die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, die bislang im Außenbereich nach § 35 BauGB liegenden Flächen für bauakzessorische Nutzungen der künftigen Oberschule zu nutzen.
Die bauakzessorische Nutzung ermöglicht es, unmittelbar angrenzend an das Hauptgebäude in angemessenem Umfang untergeordnete Nebenanlagen unterzubringen. Für den angrenzenden Neubau der Oberschule im nördlichen Bereich des Bebauungsplans RA 9-7 „Bücker-Werke“ können damit nun die dringend benötigten ergänzenden Nutzungen beantragt und umgesetzt werden. Vorgesehen sind insbesondere Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Motorräder und Fahrräder entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung, ein Schulgarten mit grünem Klassenzimmer sowie ein Multifunktionsfeld für Fuß- und Basketball. Ergänzt wird das Angebot durch erforderliche Wegeverbindungen und Versickerungsflächen. Im östlichen Plangebiet ist außerdem eine Bushaltestelle für den Schulstandort vorgesehen. Darüber hinaus werden dort eine Böschung sowie Sickermulden für die Straße Am Flugfeld planungsrechtlich gesichert. Für die ursprünglich vorgesehen Fläche für diese Nutzung gab es keine Baugenehmigung durch die untere Landesbehörde.
Ebenfalls ist die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rangsdorf mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt am 7. August 2026 in Kraft getreten. Die Änderung umfasst insgesamt acht Änderungsflächen. Zu den wesentlichen Planungsinhalten gehören unter anderem die planungsrechtliche Vorbereitung des geplanten Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz Groß Machnow (Änderungsfläche 1) sowie die Sicherung der erforderlichen Flächen für die geplante Kläranlage an der südlichen Gemarkungsgrenze der Gemeinde Rangsdorf (Änderungsfläche 3). Die Kläranlage ist für die langfristige Sicherung der Schmutzwasserentsorgung von zentraler Bedeutung.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans wurde mit Schreiben vom 3. Juli 2026 durch den Landkreis Teltow-Fläming als höhere Verwaltungsbehörde mit einer Auflage genehmigt.
Im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanänderung erfolgte zudem die 3. Fortschreibung des Landschaftsplans. Diese gilt aufgrund der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde mit Ablauf des 27. Februar 2026 als aufgestellt.
Alle rechtskräftigen Planunterlagen können dauerhaft auf der Internetseite der Gemeinde Rangsdorf sowie im Rathaus der Gemeinde Rangsdorf eingesehen werden.
gez. Rocher
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