Positiver vorläufiger Jahresabschluss 2024

Die Gemeinde Rangsdorf konnte im vergangenen Jahr mehr Einkommens- und Gewerbesteuereinnahmen verbuchen als aufgrund des Ergebnisses für 2023 geplant war. Damit fällt der vorläufige Jahresabschluss besser als erwartet aus.

 

Beliefen sich die Einnahmen 2023 noch auf rund 7,3 Millionen Euro Einkommenssteuer, so waren es 2024 fast 7,8 Millionen Euro. Flossen 2023 noch 6.145.000 Euro Gewerbesteuer in die Gemeindekasse, waren es 2024 rund 6.280.000 Euro. Für 2025 rechnet die Gemeinde vorsichtig mit 8 Millionen Euro Einkommenssteuer und 6,2 Millionen Euro Gewerbesteuer.

 

Die Kreisumlage stieg zwar im Vergleich zum Vorjahr von 6.954.000 Euro auf 7.270.000 Euro, doch die Gemeinde hatte dafür im vergangenen Jahr rund 7.600.000 Euro eingeplant.

 

Die höheren Steuereinnahmen in Höhe von 1.006.148 Euro, die Differenz von der eingeplanten zur gezahlten Kreisumlage in Höhe von 329.837 Euro sowie 275.000 Euro, die für ein gefördertes Feuerwehrfahrzeug geplant waren, das in 2024 nicht beschafft wurde, führen zu einem vorläufigen Jahresüberschuss in Höhe von ca. 1.600.000 Euro.

 

Mit diesem Betrag kann die bereits angekündigte Umlagezahlung an den Zweckverband KMS zu einem großen Anteil ausgeglichen werden. Die Mittel stehen mit der Umlagen-Zahlung nicht für Inventionen in der Gemeinde zur Verfügung. 

 

Doch auch weiterhin werden die vom Land Brandenburg gekürzten Schlüsselzuweisungen auch die Gemeinde Rangsdorf belasten. Es ist auch nicht zu erwarten, dass diese für die nächsten Jahre durch das Land Brandenburg nach oben angepasst werden. Einsparungen für das laufende Haushaltsjahr und auch die nächsten Jahre sind weiterhin notwendig und werden nun in den Ausschüssen vorberaten und in der Gemeindevertretung diskutiert. Dies betrifft die sogenannten freiwilligen Leistungen. Dies sind Leistungen, zu deren Erfüllung die Gemeinde nach Rechtsetzung des Landtages nicht verpflichtet ist und die deshalb auch nicht vom Land für die Gemeinden bei der finanziellen Ausstattung zu berücksichtigen sind. 

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Di, 11. Februar 2025

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