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Halbe Hortbeiträge mit Beginn des Wechselmodells im Schulunterricht

Seit dem 15.03.2021 gilt das Wechselmodell im Schulunterricht. Schulkinder, für die es einen Hortvertrag gibt, können an den Tagen, an denen der Unterricht stattfindet, wieder im Hort betreut werden. Darüber hinaus ist an den unterrichtsfreien Tagen der Hortbesuch nur für die Kinder möglich, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben.

 

Somit kann die Gemeinde Rangsdorf als Träger des Hortes „Räuberhöhle“ nur die Hälfte des Elternbeitrages für März 2021 erstatten. Dies gilt auch für die Eltern, deren Kinder den Hort an keinem Tag besuchen. Hintergrund ist eine Regelung des Landes Brandenburg. Danach wird der Gemeinde Rangsdorf auch nur eine Pauschale für den halben Elternbeitrag im Monat März 2021 erstattet.

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Fr, 19. März 2021

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