Bahnhof Rangsdorf | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteFlieder © pixabay.com | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Geflügelpest bei Wildgans

Das Veterinäramt des Landkreises Teltow-Fläming informiert:

Bei einer tot aufgefundenen Wildgans aus dem Waldgebiet bei Neuhof (Zossen) wurde das hochpathogene Influenzavirus H5N8 als Verursacher der Geflügelpest nachgewiesen. Dabei handelt es sich um den ersten positiven Befund aus dem Landkreis Teltow-Fläming in der Saison 2020/2021.

Zusätzliche Einschränkungen sind deshalb nicht erforderlich, weil im Umkreis der Fundstelle keine Geflügelhaltungen gemeldet sind. Ungeachtet dessen erinnert das Veterinäramt aus diesem Anlass noch einmal an die Stallpflicht in den Risikogebieten. Sie kann bei veränderter Seuchenlage auch noch auf weitere Gemeinden ausgeweitet werden.

Aktuelle Aufstallungsgebiete in TF

Bei den Aufstallungsgebieten handelt es sich um folgende Gebiete:

  • Stadt Trebbin, Kliestow, Blankensee, Schönhagen, Stangenhagen, Löwendorf, Ahrensdorf (Gemeinde Nuthe-Urstromtal),
  • Rangsdorf, Klein Kienitz, Jühnsdorf, Groß Machnow
  • Kloster Zinna, Neuhof, Grüna
  • Hohengörsdorf, Hohenahlsdorf, Borgisdorf
  • Altes Lager, Niedergörsdorf, Dennewitz

Trotz frühlingshaften Wetters sollten Geflügelhalter*innen auch weiterhin aufmerksam bleiben und die eigenen Tiere vor dem Eintrag des Erregers schützen. Die Anschaffung von neuem Geflügel sollte möglichst noch ein paar Wochen verschoben werden.

Empfohlenene Biosicherheitsmaßnahmen

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sollten zum Schutz der eigenen Geflügelbestände unbedingt eingehalten oder ergriffen werden:

  • Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen oder Schalen von gekauften Eiern unterlassen
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Stall vor unbefugtem Zutritt sichern
  • nur Personen in den Bestand lassen, die ihn unbedingt aufsuchen müssen
  • Straßen- und Stallkleidung strikt trennen
  • Stall nicht mit Schuhen betreten, die draußen getragen werden
  • Besuche bei anderen Geflügelbeständen vermeiden
  • Schadnager regelmäßig bekämpfen
  • Eierkartons nur einmalig verwenden

Brandenburg: Erreger bislang bei 20 Wildvögeln nachgewiesen

Mittlerweile wurde im ganzen Bundesgebiet bei über 750 Wildvögeln Geflügelpest nachgewiesen. Es sind bundesweit fast 100 Hausgeflügelbestände aufgrund der Infektion mit einem hochpathogenen Erreger der Geflügelpest gesperrt worden. In Brandenburg ist bei 20 Wildvögeln der Erreger nachgewiesen worden. Insgesamt mussten bisher bereits neun Hausgeflügelbestände in Brandenburg (Uckermark, Märkisch-Oderland, Spree-Neiße, Prignitz) getötet werden. Auch aus dem Landkreis Teltow-Fläming wurden vom Veterinäramt regelmäßig tot aufgefundene Wildvögel in das Landeslabor Berlin Brandenburg zur Untersuchung eingesandt, bislang ohne Nachweis des Erregers. Das hat sich nun geändert.

Wasservogel-Populationen stellen hohes Risiko dar

Das Friedrich-Löffler-Institut sieht aktuell ein hohes Risiko für die Ausbreitung von H5-Viren in Wasservogel-Populationen. Bedingt durch die Anfang Februar eingetragene arktische Kaltluft kam es zu einer Dynamik in der Vogelbewegung. Wasservögel haben sich eisfreie Gewässer gesucht, so wurde das Infektionsgeschehen in das Binnenland ausgeweitet. Zusätzlich führt der jetzt einsetzende Frühjahrsvogelzug zu starken Wanderbewegungen innerhalb Europas. Damit besteht aktuell auch ein hohes Risiko für den Eintrag von Geflügelpesterregern in Geflügelhaltungen durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 09. März 2021

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen