Halber Beitrag für Hortbesuch

Seit heute haben die Grundschulen in der Gemeinde Rangsdorf wieder geöffnet - zunächst mit Wechselunterricht. Dies bedeutet auch, dass die Kinder im selben Rhythmus den Hort besuchen können. Eltern fragen nun, ob sie dennoch den vollen Hortbeitrag zahlen müssen.

 

Auf Grundlage der Brandenburger Richtlinie, mit der die Kommunen bei entgangenen Beitragszahlungen entlastet werden, kann die Gemeinde Rangsdorf nur Beiträge zurückerstatten, wenn das Kind für mindestens einen Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung gar nicht oder bis maximal 50 Prozent in Anspruch genommen hat. Dies wiederum bedeutet, dass Eltern den halben Monatsbeitrag zahlen müssen, wenn ihr Kind ab dem 22. Februar bis zum Monatsende nur für wenige Tage den Hort besucht.

 

Zudem bitten wir Eltern um Verständnis und etwas Geduld, weil die Bearbeitung der Anträge aufgrund der enormen Arbeitsbelastung der zuständigen Mitarbeiterinnen derzeit länger dauert.

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Mo, 22. Februar 2021

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