Brandenburg plant Ausgleich für Kita-Beiträge

Derzeit plant das Land Brandenburg eine zweite Richtlinie, mit der die Kommunen entlastet werden, denen Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung durch die Pandemie entgangen sind. Die Landesregierung hatte an die Eltern appelliert, Kinder, die in dieser angespannten Pandemiezeit nicht zwingend in einer Kita betreut werden müssen, zu Hause zu betreuen oder auch den Betreuungsumfang zu reduzieren. Nun soll rückwirkend zum 01.01.21 eine Regelung für die Beitragszahlung getroffen werden. Mit der vorliegenden Richtlinie soll hierfür auch ein finanzieller Ausgleich bzw. Anreiz für die Eltern geschaffen werden.

 

Aufgrund der erneuten Schließung von Horten und teilweise auch Kitas beabsichtigt das Land, den Kita-Trägern wie in der ersten Welle im Frühjahr entgehende Elternbeiträge zu erstatten. Die geplante Förderung soll zum Ende des Monats enden, in dem die behördlich angeordneten Schließungen/Teilschließungen aufgehoben werden.

 

Voraussetzung für Beitragsrückerstattungen ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Eltern und Einrichtungsträger, dass für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung gar nicht oder bis max. 50 Prozent in Anspruch genommen wurde bzw. wird. Damit kann vollständig oder hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages beginnend ab Januar 2021 verzichtet werden.

 

Das genaue Vorgehen wird durch den Landkreis Teltow-Fläming geregelt.

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Do, 21. Januar 2021

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