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Pflichtumtausch von Führerscheinen

Information des Straßenverkehrsamts Teltow-Fläming

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der Europäischen Union noch im Umlauf befindlichen Führerscheine durch ein einheitliches Muster ersetzt werden.

 

Die Führerscheine sollen insbesondere die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllen. Mit dem Umtausch erfolgt eine Speicherung der Fahrerlaubnisdaten im Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Die zentrale Speicherung soll Missbrauch verhindern und zuständigen Behörden jederzeit einen Zugriff auf die aktuellen Daten gewähren.

 

Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren – und zwar unabhängig von einer möglichen Befristung einzelner Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen. Er ist in diesem Rhythmus gebührenpflichtig zu erneuern. Die Befristung des Führerscheindokumentes erfolgt auf der Vorderseite in der Zeile mit der Ziffer 4b. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild im Führerschein. Gleiches kennt man bereits von der Erneuerung des Personalausweises, der hingegen nur für zehn Jahre ausgestellt wird.

Pflichtumtausch: Gestaffelt, vorgezogen, ab 2021

 

Der Pflichtumtausch wird vorgezogen und erfolgt gestaffelt. Er beginnt im Jahr 2021.

 

Von der vorzeitigen Umtauschpflicht sind Bürger*innen der Jahrgänge 1953 bis 1958 zuerst betroffen. Sie müssen ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht und somit im Jahr 2021 einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt haben. In Teltow-Fläming sind dies circa 7.000 Personen.

Umtauschfristen

Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden

Die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine werden nach dem Geburtsjahr der Inhaber*innen getauscht:

Geburtsjahr Inhaber*in

Umtausch

1953 bis 1958

bis 19. Januar 2022

1959 bis 1964

bis 19. Januar 2023

1965 bis 1970

bis 19. Januar 2024

1971 bis später

bis 19. Januar 2025

vor 1953

bis 19. Januar 2033

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden

Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind gestaffelt nach deren Ausstellungsdatum zu tauschen:

Ausstellungsjahr

Umtausch

1999 bis 2001

bis 19. Januar 2026

2002 bis 2004

bis 19. Januar 2027

2005 bis 2007

bis 19. Januar 2028

2008

bis 19. Januar 2029

2009

bis 19. Januar 2030

2010

bis 19. Januar 2031

2011

bis 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

bis 19. Januar 2033

Antragstellung

Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins ist rechtzeitig bei der für den aktuellen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Darüber hinaus nehmen die Städte, Gemeinden und das Amt Dahme/Mark die Umtauschanträge entgegen und senden diese zur weiteren Bearbeitung an den Landkreis Teltow-Fläming. Im Jahr 2019 wurden bereits 90 Prozent der Umtauschanträge bei den Kommunen des Landkreises gestellt. Eine Online-Beantragung ist leider noch nicht möglich.

 

Zur Antragstellung sind der gültige Personalausweis, der Führerschein und ein biometrisches Passbild jeweils im Original vorzulegen. Außerdem ist eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro zu entrichten. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten variieren und richten sich nach der Anzahl der Antragseingänge und dem Ausstellungsort des alten Führerscheins.


Insbesondere bei Papierführerscheinen, die nicht im Landkreis Teltow-Fläming ausgestellt wurden, kann die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Führerscheindaten (Karteikartenabschrift oder VK30) werden hierfür zunächst von der ausstellenden Behörde abgefordert.

 

Auf ausdrücklichen Wunsch kann man nach erfolgter Umschreibung seinen alten Führerschein behalten. Dafür wird das alte Dokument von der Behörde entwertet und zurückgegeben oder andernfalls vernichtet.

Weitere Informationen

Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist stets ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen. Ist die Umtauschfrist abgelaufen, verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Ein Umtausch der Führerscheine muss daher bis zu den aufgeführten Fristen abgeschlossen und das neue Dokument im Besitz seines oder seiner Inhaber*in sein. Fahrzeugführer*innen, die kein gültiges Führerscheindokument vorweisen können, begehen eine Ordnungswidrigkeit.

 

Im Landkreis Teltow Fläming sind bis zum Jahr 2033 circa 130.000 Führerscheine umzutauschen. Seit dem Jahr 2013 wurden bereits 5487 Anträge auf Umtausch des Führerscheins gestellt.

 

Hier der Kontakt zur Führerscheinstelle Luckenwalde (Sachgebiet Fahrerlaubnis- und Fahrschulwesen der Kreisverwaltung Teltow-Fläming)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Rangsdorf
Fr, 08. Januar 2021

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