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Notbetreuung ab 4. Januar 2021

Ab dem 04.01.2021 ist der Präsenzunterricht in der Grundschule Rangsdorf und in der Grundschule Groß Machnow untersagt.

 

Für Schüler*innen der 1. bis 4. Klasse mit einem Notbetreuungsanspruch wird eine Notbetreuung in der jeweiligen Grundschule organisiert. Die Horte organisieren für die Schüler*innen der ersten bis vierten Jahrgangsstufe eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung.

 

Schulpflichtige Kinder der ersten bis vierten Schuljahrgangsstufe werden nur dann in Notbetreuung betreut, wenn dies aus Kindeswohlgründen erforderlich ist, wenn beide Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind oder wenn ein*e Personensorgeberechtigte*r im stationären bzw. ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.

 

Schulpflichtige Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein*e Personensorgeberechtigte*r im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.

 

Vorrang hat die häusliche Betreuung.

 

Vorausgesetzt, Ihre berufliche Tätigkeit ist dem Bereich der kritischen Infrastruktur zuzuordnen und Sie benötigen ab dem 04.01.2021 eine Notbetreuung für Ihr Kind/ Ihre Kinder im Hort, füllen Sie bitte den Antrag auf Notbetreuung aus und reichen diesen unverzüglich mit den entsprechenden Arbeitgebernachweisen per E-Mail an ein.

 

gez. Rocher

 

Antragsformular

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