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Zum MAZ-Artikel: „Straßen sind Allgemeingut“ vom 09.09.2020

Am 20. August habe ich im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Freien Wähler den Wunsch geäußert, dass das Land Brandenburg zunächst die Gelder auszahlen würde, die mit der Abschaffung der Ausbaubeiträge für die bereits erschlossenen Straßen noch offen sind. Fünf Tage danach wurde die erste Verordnung zur Änderung der Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung veröffentlicht. Die Kritik, die Matthias Stefke im Interview mit der MAZ äußerte, ist demnach nicht angebracht. Erst mit der genannten Verordnung können nun die über die Pauschale hinausgehenden Kosten für den Straßenausbau beim Land Brandenburg geltend gemacht werden.

 

Die weiteren Vorwürfe von Matthias Stefke, Rangsdorf habe seine Hausaufgaben nicht gemacht, treffen ebenso wenig zu. Bereits im April hat die Gemeinde Rangsdorf einen formlosen Antrag auf Erstattung der Kosten gestellt und den Hinweis erhalten, dass erst mit der oben genannten Verordnung die entsprechende Antragsbearbeitung möglich ist.

 

Es wäre wünschenswert, wenn Matthias Stefke Fakten für seine Argumentation nutzen würde. Um sich solche Fakten aneignen zu können, soll er sich zuerst informieren bevor er Presseinterviews zu einzelnen Themen gibt.

 

Auch die Forderung, den Neubau von Straßen „aus öffentlichen Töpfen“ zu finanzieren, muss von allen Seiten beleuchtet werden. Für die sogenannten „Sandpisten“, also unbefestigte öffentlich genutzte Wege, gilt dieselbe Vorschrift im bundeseinheitlichen Baugesetzbuch wie für neue Straße, z. B. in Gewerbegebieten. Eine Abschaffung dieser Vorschrift würde dazu führen, dass sich Investoren den Straßenbau für die Erschließung neuer Baugebiete vom Land bezahlen lassen. Das würde deren Gewinne erhöhen und ginge zu Lasten der Allgemeinheit.

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Fr, 11. September 2020

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