Eine Fledermaus – was tun?

Folgende Hinweise zum richtigen Umgang mit hilflosen Fledermäusen gibt der Landkreis Teltow-Fläming, weil Tollwutviren bei einer Fledermaus im Nachbarlandkreis festgestellt wurden.

 

Tollwutviren wurden vor wenigen Tagen bei einer toten Fledermaus im Nachbarlandkreis Wittenberg nachgewiesen. Aus diesem Anlass macht das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Denkmalschutz gemeinsam mit dem Umwelt- und dem Gesundheitsamt erneut auf den rechtlich korrekten und gesundheitlich unbedenklichen Umgang mit aufgefundenen hilflosen Fledermäusen aufmerksam.

 

Fledermäuse sind streng geschützt

 

Alle heimischen Fledermausarten sind nach dem Naturschutzrecht streng geschützt, weil ihre Bestände bedroht sind. Ursache dafür sind eine mit Giften belastete Umwelt, eine geringe landschaftliche Vielfalt und der Rückbau geeigneter Unterschlupfmöglichkeiten. Es ist grundsätzlich verboten, die Tiere aus der Natur zu entnehmen. Dies ist nur dann erlaubt und aus Sicht des Artenschutzes sinnvoll, wenn ein Tier offensichtlich hilflos ist. Alle bei uns heimischen Fledermäuse sind Insektenfresser; daher sind sie auch im direkten Wohnumfeld überaus nützliche Nachbarn.

 

Fledermaustollwut

 

Die Fledermaustollwut ist eine Infektionskrankheit. Sie wird durch Viren übertragen, die sich vom klassischen Tollwutvirus der Fuchstollwut unterscheiden. Es wurde bislang nur in sehr seltenen Einzelfällen auf bestimmte Haustiere oder auf den Menschen übertragen. Genau wie bei der Fuchstollwut verläuft aber die einmal ausgebrochene Erkrankung beim Menschen in der Regel tödlich. Übertragen wird die Tollwut durch Biss- oder Kratzverletzungen oder über den Schleimhautkontakt mit Speichel.

 

Häufigkeit der Infektionen

 

Wie weit der Erreger in der Fledermauspopulation tatsächlich verbreitet ist und welche Fledermausarten betroffen sind, ist nicht mit letzter Sicherheit bekannt. Im Landkreis Teltow-Fläming gab es in den vergangenen Jahren Einzelfälle.

 

Umgang mit aufgefundenen Tieren

 

Oft ist es unklar, warum eine Fledermaus aufgefunden wird. Hat sie sich verflogen oder ist sie tatsächlich hilfsbedürftig? Bevor das Tier aufgehoben wird, kann ein Anruf bei einer der unten aufgeführten Kontaktpersonen Klarheit bringen. Hierbei wird festgestellt, ob das Tier einem Experten vorgestellt werden, tierärztliche Hilfe benötigt oder einfach in Ruhe gelassen werden sollte.

 

Nicht anfassen

 

Trotz ihres possierlichen Erscheinungsbildes sind Fledermäuse mitunter wehrhaft und möchten nicht berührt werden. Deshalb sollte der Kontakt möglichst vermieden bzw. in Absprache mit einem der Sachverständigen auf das dringend notwendige Maß beschränkt werden. Danach empfiehlt sich gründliches Händewaschen mit Seife.

 

Transport auf keinen Fall mit bloßen Händen

 

Sind ein Transport oder eine vorübergehende Unterbringung notwendig, darf das Tier keinesfalls mit bloßen Händen angefasst werden. Dazu sollte man unbedingt Arbeits- oder Gartenhandschuhe tragen oder ggf. ein Handtuch benutzen.

 

Die Fledermaus sollte behutsam in einen kleinen Karton gesetzt werden, zum Beispiel einen kleinen, ausbruchssicheren Schuhkarton mit Lüftungslöchern und einem kleinen Polster aus zusammengeknülltem Küchenpapier. Wichtig ist, sie so bald wie möglich an den endgültigen Bestimmungsort zu transportieren. Dabei sollte der Karton kühl stehen, auf keinen Fall in der Sonne.

 

Wann zum Arzt?

 

Wer Kontakt mit einer Fledermaus hatte und nicht ausschließen kann, dass er mit den winzigen Zähnen oder Krallen verletzt worden ist, der sollte möglichst sofort eine ärztliche Beratungsstelle aufsuchen. Das gilt auch, wenn ein Kind unbeaufsichtigt mit einer Fledermaus umgegangen ist.

 

Kontakte und wichtige Rufnummern

  • zum Umgang mit Fledermäusen (Naturschutzaspekte): Untere Naturschutzbehörde Landkreis Teltow-Fläming, Tel. 03371 608-2501, -2502, -2504 oder -2514.
  • zur Tollwut als Tierseuche: Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Denkmalschutz: Tel. 03371 608-2200
  • zur menschlichen Gesundheit: Gesundheitsamt Landkreis Teltow-Fläming, Tel. 03371 608-3811.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 23. Juli 2020

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