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Neue Baumschutzsatzung für Rangsdorf

Mehr als zwei Jahre wurde die neue Rangsdorfer Baumschutzsatzung diskutiert, in der Gemeindevertretung aber auch mit den Bürger/innen. Am vergangenen Dienstag wurde sie durch die Gemeindevertretung beschlossen. Anregungen konnten zuvor die Rangsdorfer/innen im Baumschutz-Workshop Anfang Oktober 2019 äußern.

 

Der Druck auf den Rangsdorfer Baumbestand durch Wohnbebauung und anderweitige Flächennutzungen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die neue Baumschutzsatzung dient der Erweiterung der Rechtssicherheit und des Ermessens- und Handlungsspielraumes.

 

Unter Schutz stehen nun auch Robinien und Weiden, die u. a. für Bienen eine wichtige Nahrungsquelle sind. Ausgeschlossen von dem besonderen Schutz sind Stechfichten, Eschenahorn und Traubenkirsche. Zudem wurde die Auflistung verbotener Tatbestände erweitert und konkrete Pflichten zur Pflege und Erhaltung von Bäumen formuliert.

 

Als Anlage zur Baumschutzsatzung wurde ein Katalog zusammengestellt, in dem die häufigsten Fragen zum Thema Ersatzpflanzungen aufgeführt und beantwortet werden.

 

Begleitende Maßnahmen zum Baumschutz in Rangsdorf wurden von der Gemeindevertretung ebenfalls beschlossen.  Ein „Ausgleichsfonds“ soll eingerichtet werden, in den die finanziellen Ausgleichzahlungen bei der nicht möglichen Ersatzpflanzung auf dem eigenen Grundstück eingezahlt werden. Mit diesen Mitteln sollen Pflanzungen in der Gemeinde Rangsdorf finanziert werden.

 

Außerdem soll ein Entwurf für ein Förderprogramm erarbeitet werden, mit dem die Gemeinde Rangsdorf die Pflanzungen von Bäumen auf privaten Wohngrundstücken finanziell unterstützt. Künftig sind zudem Anpflanzungen aus verschieden Anlässen, beispielsweise zu einer Hochzeit, auf einem gemeindeeignen Grundstück möglich.

 

Die Entsorgung des Laubes von den gemeindeeigenen Straßenbäumen kann auch zukünftig nicht durch die Gemeinde Rangsdorf erfolgen, weil dieser Vorschlag keine Mehrheit in der Gemeindevertretung fand. Der Vorschlag wurde mit 9 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Die neue Satzung wird in den nächsten Tagen im Amtsblatt der Gemeinde bekanntgemacht und tritt dann am Tag nach dem Erscheinen des Amtsblattes in Kraft.

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Fr, 26. Juni 2020

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