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Aktuelle Regelungen für die Betreuung in Kita und Hort

Seit dem 15. Juni 2020 läuft in den Kindertagesstätten und im Hort in der Gemeinde Rangsdorf wieder der Regelbetrieb. Seit diesem Zeitpunkt gibt es für alle Kinder die Möglichkeit, die kommunalen Einrichtungen wieder zu besuchen. Das heißt, dass alle Kinder wieder entsprechend ihres Betreuungsvertrages in ihre Kita gehen können - wie vor dem 18.03.2020.

 

Brandenburgs Landesregierung hatte zuvor eine neue Verordnung zum Umgang mit dem Coronavirus beschlossen und sich dazu verständigt, den Regelbetrieb der Kitas wieder aufzunehmen. Geregelt wurde zudem abschließend am 17.06.2020, dass Eltern für April, Mai und auch für den kompletten Juni keine Kitabeiträge zahlen, deren Kinder die Kita bisher nicht besucht haben und die ab dem 15. Juni wieder betreut werden. Damit wird der halbe Monatsbeitrag ausgeglichen, den die Eltern im März zahlen mussten, obwohl ihre Kinder aufgrund der Corona-Pandemie seit dem 18.03.2020 nicht mehr in der Kita betreut wurden. Für Kinder in der Notbetreuung müssen die Beiträge entrichtet werden.

 

Laut der Rangsdorfer Kita-Beitrags-Satzung muss auch kein Essengeld gezahlt werden, wenn die Kinder mehr als zwei Wochen zusammenhängend nicht am Essen teilgenommen haben. Bei sozialen Härten durch erhebliche Einkommenseinbußen können Eltern einen Ermäßigungsantrag für den Kita-Beitrag stellen, welcher geprüft und im Einzelfall entsprochen wird.

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Mo, 22. Juni 2020

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