Notbetreuung und eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertagestätten
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat im Rahmen der Eindämmungsverordnung für die Kindertagesbetreuung nach wie vor die Notbetreuung angeordnet, die um den eingeschränkten Regelbetrieb erweitert werden kann, sofern das räumlich und personell umgesetzt werden kann.
Was bedeutet das für die Eltern konkret? Die Gewährung der Notfallbetreuung ist vorrangig zu genehmigen, um alle unbedingt notwendigen gesellschaftlichen Einrichtungen und Dienste aufrecht zu erhalten. Diese Notbetreuung konnte allen Antragstellern gemäß den Vorschriften bisher gewährt werden.
Eine Ausweitung dieser Notbetreuung auf den sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb kann nur dann gewährt werden, wenn die Notfallbetreuung abgesichert ist und weitere Betreuungskapazitäten zur Verfügung stehen. Bei der Ausweitung der Notbetreuung auf den eingeschränkten Regelbetrieb sind die Kommunen verpflichtet, die Kinder in bestimmten Gruppen- und Raumgrößen und unter Einhaltung definierter Hygienepläne zu betreuen.
Diese Möglichkeiten haben wir jetzt ausgeschöpft und weitere Betreuungsangebote können wir nicht leisten. Wir haben deshalb abweichende Regelungen zu den in der Eindämmungsverordnung festgelegten Bestimmungen der Raumnutzungen beim zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises Teltow Fläming beantragt sowie beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kitas gefordert. Das Schreiben der Bürgermeister des Landkreises Teltow-Fläming an die Ministerin Ernst (MBJS) ist dieser Pressemitteilung beigefügt. Der Landkreis hat inzwischen den ersten beantragten Ausnahmen zugestimmt.
Sofern in der Gemeinde keine Betreuungsmöglichkeit gefunden wird, können sich Eltern an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming wenden, um ihren Betreuungsbedarf anzumelden. Der Landkreis Teltow-Fläming wird sich dann um eine entsprechende Lösung in Zusammenarbeit mit dem MBJS bemühen.
Kita |
Kapazität im Normalbetrieb |
Kapazität für den eingeschränkten Regelbetrieb |
Kapazität für den eingeschränkten Regelbetrieb mit Sondergenehmigung |
Gartenhäuschen |
50 |
28 |
50 |
Spatzennest |
192 |
93 |
126 |
Hort Räuberhöhle |
280 |
69 |
- |
Purzelbaum |
91 |
34 |
85 |
Gern würden wir eine Entlastung für Eltern, Kinder und Erzieher schaffen, müssen uns aber an die gesetzlichen Vorgaben halten. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis!
gez. Rocher
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