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Korrektur zum Artikel in der MAZ vom 20.04.2020 „Anwohner der Straße ‚Am See‘ in Sorge um Zufahrt“

In der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 20. April 2020 wurde auf der Seite 14 ein Beitrag unter der Überschrift „Anwohner der Straße ‚Am See‘ in Sorge um Zufahrt“ veröffentlicht. Darauf bezieht sich diese Pressemitteilung.

 

Leider ist die Darstellung so nicht richtig. Nach dem Brandenburgischen Straßengesetz zählen zu den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen alle Straßen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Straße „Am See“  gilt seit 15.12.2000 als gewidmet. Das Brandenburgische Straßengesetz erlaubt zwar auch eine Einschränkung des Widmungszwecks aus ordnungsrechtlichen Gründen. Allerdings wurde in diesem konkreten Fall seitens des Straßenverkehrsamtes Teltow-Fläming eine solche Teilentwidmung abgelehnt: Die Gemeinde hatten angedacht, dass Anlieger bis zu ihren Grundstücken fahren können, aber kein öffentlicher Fahrzeugverkehr erlaubt ist. Da dieses Ansinnen abgelehnt wurde, ist die Straße ohne Widmungseinschränkung für jedermann nutzbar. Insofern war meine mündliche Mitteilung vom Freitag an die Presse, die Straße sei im parallelen Abschnitt zur Lindenallee  noch nur für den allgemeinen Fuß- und Radverkehr gewidmet, nicht korrekt.

 

Derzeit laufen mit dem Landkreis Teltow Fläming Gespräche, um eine bessere Verkehrsausschilderung zu gewährleisten, die eine gute Auffindbarkeit vor allem für Notfälle gewährleistet, aber auch erkennen lässt, dass es sich um eine Sackgasse handelt.

 

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Rangsdorf
Di, 21. April 2020

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