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Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen während der Schließung von Kitas wegen der Corona-Pandemie ab dem 1. April 2020

Die Erhebung von Elternbeiträgen wird ab dem 1. April 2020 während der Schließung der Einrichtungen wegen der Corona-Pandemie für Kinder, die nicht die Notfallbetreuung in Krippe, Kita und Hort in Anspruch nehmen, ausgesetzt. Zur Vermeidung sozialer und finanzieller Härten für die Eltern hat die Landesregierung nach intensiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden gestern beschlossen, dass Eltern ab dem Monat April für die Dauer der Schließung der Kindertagesstätten und der Kinderpflegestellen keine Beiträge zahlen, darunter sind bereits diejenigen, die aufgrund anderer Gründe ohnehin beitragsbefreit sind.

 

Eltern, welche die Beiträge per Dauerauftrag oder Überweisung tätigen, können für den Zeitraum der Schließung ab dem Monat April die Zahlung aussetzen. Bei Eltern, die der Gemeinde ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, erfolgt im April keine Abbuchung. 

 

Nach bisheriger möglicher Kalkulation rechnet das Land Brandenburg dafür mit einem voraussichtlichen Fördervolumen in Höhe von rund 14 Mio. Euro pro Monat.

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Veröffentlichung

Do, 26. März 2020

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