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Allgemeinverfügungen des Landkreises zum Corona-Virus

Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) breitet sich weltweit in immer mehr Länder aus. Auch in Brandenburg und im Landkreis Teltow-Fläming gibt es bestätigte Fälle. Die Kommunen sind aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bürger*innen und für Mitarbeiter*innen zu ergreifen. Der Landkreis Teltow-Fläming verfolgt und bewertet regelmäßig die aktuellen Entwicklungen und Empfehlungen der Bundes- und Landesregierung und setzt entsprechende Maßnahmen um. Der Landkreis hat am 13. März 2020 zwei Allgemeinverfügungen erlassen, bekannt gemacht im Amtsblatt (Amtsblatt vom 13. März 2020, 28. Jahrgang, Nr. 8).

 

Betretungsverbot von Einrichtungen für Reiserückkehrer

Es wurde ein Betretungsverbot für Reiserückkehrende aus den jeweils tagaktuell auf der Website des Robert Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/In-fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html ausgewiesenen internationalen Risikogebieten sowie besonders betroffenen Gebieten in Deutschland erlassen.

Als kontaktreduzierende Maßnahme gilt daher das Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen, erlaubnispflichtiger Kindertagespflegestellen, Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden sowie andere betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen. Ausgenommen sind nächste Angehörige, Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz, sonstigen vergleichbaren Berufsgruppen sowie in der jeweiligen Einrichtung für die Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen Beschäftigen.

Durchführung von Veranstaltungen

Der Landkreis trifft nach § 28 Absatz 1 Satz 1 lfSG notwendige Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Entsprechend der Allgemeinverfügung des Landkreises wird mit sofortiger Wirkung angeordnet, dass

  1. die Durchführung (öffentlicher und nichtöffentlicher) Veranstaltungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich mit einer Zahl von Teilnehmenden von mindestens 100 Personen vom Veranstaltenden vorab dem Gesundheitsamt des Landkreises unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind:

per Post:
Kreisverwaltung Teltow-Fläming
Gesundheitsamt
Am Nuthefließ 2

oder per E-Mail: gesundheitsamt@teltow-flaeming.de

Folgende Angaben sind zu machen:

- Kontaktdaten des Veranstaltenden (Name, Anschrift, Telefon)

- Veranstaltungsort und -zeit

- zu erwartende Zahl von Teilnehmenden

- Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel).

und

  1. die Durchführung (öffentlicher und nichtöffentlicher) Veranstaltungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich mit einer Zahl von Teilnehmenden von mindestens 1000 Personen zu untersagen sind, soweit nicht auf deren diesbezügliche Anzeige hin im Einzelfall eine Ausnahme angeordnet wird.

Jeweils nicht unter den Veranstaltungsbegriff in vorgenanntem Satz fallen Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte, Schulen, Internate, Berufsschulen, Hochschulen sowie die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr sowie der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte.

Zudem kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten, die eine Verbreitung von Krankheitserregern begünstigen.

Besondere Regelungen der Gemeinde Rangsdorf finden Sie auf der Webseite www.rangsdorf.de als Pressemitteilungen.

Die Allgemeinverfügungen des Landkreises entnehmen Sie dem beigefügten Amtsblatt des Landkreises Teltow-Fläming.

 

 

 

gez. Rocher

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