Fehlende Kapazitäten für die Ausführung des Schulsportes
Im Land Brandenburg sind für die allgemeinbildenden Schulen 3 Stunden Sportunterricht pro Woche verpflichtend vorgesehen. In unserer Sporthalle in der Fichtestraße wird derzeit der Sportunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Grund- und Oberschule Rangsdorf durchgeführt, momentan sind das 19 Klassen von der Grundschule und 8 Klassen von der Oberschule. Die Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen der Grundschule nehmen am Schwimmunterricht teil, bei ihnen fällt dann im Schnitt wöchentlich eine Schulsportstunde weg.
Schuljahr 2020/2021 |
Anzahl der Schulklassen |
Anzahl der Unterrichtsstunden im Fach Sport pro Schule bei 3 Wochenstunden pro Klasse |
Anzahl der Unterrichtsstunden im Fach Sport pro Schule bei 3 Wochenstunden, wenn immer 2 Klassen gleichzeitig unterrichtet werden können
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Grundschule Rangsdorf |
19 |
57 |
28 Einheiten á 2 Klassen 1 Einheit mit einer Klasse |
Oberschule Rangsdorf |
8 |
24 |
12 Einheiten á 2 Klassen |
GESAMT |
27 |
81 |
41 |
Schuljahr 2021/2022 |
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Grundschule Rangsdorf |
21 |
63 |
31 Einheiten á 2 Klassen und 1 Einheit á 1 Klasse |
Oberschule Rangsdorf |
8 |
24 |
12 |
GESAMT |
29 |
87 |
43 Einheiten á 2 Klassen und 1 Einheit á 1 Klasse |
Der Tabelle ist zu entnehmen, dass wir bereits jetzt am Kapazitätslimit sind. Schon ab dem Sommer wird eine Nutzung der 7. und 8. Unterrichtsstunde (nach 13.30 Uhr) nicht mehr ausreichen. Für das Schuljahr 2021/2022 ist abzusehen, dass, sofern wir tatsächlich mit 21 Grundschulklassen rechnen müssen, die Sporthalle an 4 Tagen für 9 und an einem Tag für 8 Schulsportstunden zur Verfügung stehen müsste. Für die Schülerinnen und Schüler würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass der Unterrichtsbeginn entweder auf die sogenannte 0. Stunde (vor 8:00 Uhr) gelegt werden müsste oder dass der Unterricht in der 9. Stunde (bis nach 16:00 Uhr) stattfinden müsste. Hieraus würde sich auch eine Einschränkung für die Sportvereine ergeben, die die Halle in der Zeit nicht nutzen könnten.
Fazit ist, dass dringend eine Lösung geschaffen werden muss, um den Sportunterricht abzusichern. Der Versuch, den Bau einer Sporthalle zur Anmietung auszuschreiben, war vor 2 Jahren auch wegen des Widerstandes aus der Oberschule gescheitert. Selbst die am schnellsten umsetzbare Variante, ein Anbau einer 1-Feldhalle an das Oberschulgebäude, ist nicht mehr vor Jahresende 2021 umsetzbar. Derzeit liegt eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung zur Lösung der Gemeindevertretung am 17.03.2020 vor.
gez.
Rocher
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