Presse-Info der Kreisverwaltung TF: Amtsarzt beantwortet Fragen zum Corona-Virus

Das Thema Corona-Virus ist aktuell in aller Munde. Da sich auch die Anfragen in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming häufen, fasst Amtsarzt Dipl.-Med. Rüdiger Lehmann nachfolgend die wichtigsten Dinge zusammen:

 

Gab oder gibt es Corona-Erkrankungen im Landkreis Teltow-Fläming?

Nein, weder noch. Es gab zwei Verdachtsfälle, die sich als unbegründet erwiesen haben. Momentan beschäftigt uns vor allem die Grippe. Daran sind zurzeit rund 250 Personen erkrankt, 20 Prozent von ihnen mussten stationär behandelt werden. Zum Vergleich: In der Grippesaison 2017/18 hatten wir knapp 1000 Erkrankungen im Landkreis.

 

Wo gibt es aktuelle Informationen zum Corona-Virus?

Hier empfehle ich vor allem die offiziellen Hinweise in den Internetauftritten der Behörden. Das Bundesgesundheitsministerium, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder das Robert Koch-Institut bieten entsprechende Daten, Fakten und Handlungsempfehlungen an. Auch der Internetauftritt des Landkreises wird ständig aktualisiert.

 

Was raten Sie den Menschen im Landkreis Teltow-Fläming, um sich vor einer Ansteckung zu schützen?

Da gelten die gleichen Regeln wie bei vielen anderen ansteckenden Krankheiten. Das A und O ist die Hygiene, vor allem das regelmäßige und sorgfältige Waschen der Hände mit Wasser und Seife. Mein Tipp: Singen Sie innerlich zweimal das Lied „Happy birthday to you“, dann haben Sie die notwendigen 20 Sekunden geschafft. Zudem ist es ratsam, auf Händeschütteln oder Umarmungen zu verzichten. Und vermeiden Sie Reisen in vom Robert Koch-Institut bezeichnete Risikogebiete.

 

Wie wird das Corona-Virus übertragen?

Der wichtigste Übertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Theoretisch wären auch Schmierinfektionen von Oberflächen denkbar, die kurz zuvor mit Viren verseucht wurden. Das ist aber eher unwahrscheinlich, weil Corona-Viren nur eine kurze Umweltstabilität haben.

 

Was halten Sie davon, sich regelmäßig die Hände zu desinfizieren?

Das sollte man nur tun, wenn es einen konkreten infektionshygienischen Anlass gibt.

 

Sollte man Atemschutzmasken benutzen?

Nein. Die Atemschutzmasken (FFP-1, FFP-2) sind für medizinische Fachkräfte zur Untersuchung und Behandlung bestimmt. Eine FFP-Maske schützt den Träger davor, luftgetragene Gefahrstoffe wie kleine Partikel auf Wasser- oder Ölbasis einzuatmen. Der übliche Mund- und Nasenschutz (MNS) schützt Mensch und Umgebung vor Tröpfchen und anderen großen Partikeln, wie sie beim Sprechen und Ausatmen vom Träger versprüht werden. Deshalb ist es wenig sinnvoll, dass gesunde Menschen einen Mundschutz tragen. Anders ist es im Erkrankungs- oder Verdachtsfall – dann wird das Tragen eines Mundschutzes empfohlen, um gesunde Personen nicht anzustecken.

 

Was sollte man tun, wenn man selbst Erkältungssymptome oder Fieber hat?
Vor allem Ruhe bewahren und sich selbst beobachten. Von Fieber spricht man erst bei einer Körpertemperatur von mehr als 38 Grad Celsius. Hält es länger als zwei Tage an oder ist sehr hoch, sollte man einen Arzt konsultieren – zunächst telefonisch. So vermeidet man den Kontakt in Wartezimmern und kann sich ersten Rat holen. Wer erkältet ist, sollte zudem nicht in den Raum oder in die Hand husten und niesen, um die Weitergabe von Viren zu vermeiden. Wem es nicht gut geht, der sollte – wie bei anderen Krankheiten auch – der Arbeit fernbleiben. Viele Unternehmen bieten für solche Fälle Karenztage an.

 

Welche Symptome löst eine Infektion mit dem Corona-Virus aus?

Wie bei anderen Erkrankungen der Atemwege können Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber auftreten. Einige Betroffene klagen auch über Durchfall. Bei schweren Verläufen treten auch Atemprobleme oder Lungenentzündungen auf.

 

Sollte es zu Erkrankungen im Landkreis kommen, wer ist dann wofür zuständig?

Bei Verdacht oder Auftreten einer Infektion einer Corona-Virusinfektion ist der erstbehandelnde Arzt für die Untersuchung und Behandlung zuständig. Er ist verpflichtet, den Krankheitsverdacht oder die Corona-Virusinfektion an das Gesundheitsamt zu melden.

Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Erfassung und Beratung der Kontaktpersonen. Es entscheidet über weitere Präventionsmaßnahmen und möglicherweise auch Quarantänen. Bei größeren Ausbrüchen kann das Gesundheitsamt einen Krisenstab einberufen, der dann gemeinsam weitere Maßnahmen festlegt und sie koordiniert. Dabei wird mit Landes- und Bundesbehörden zusammenarbeitet.

 

Ist man im Landkreis Teltow-Fläming auf einen möglichen Ausbruch von Corona-Infektionen vorbereitet?

Ja. Es gibt konkrete Handlungsanweisungen und Alarmierungsketten. Das Gesundheitsamt steht ständig im Telefonkontakt mit dem Ministerium und dem Robert Koch-Institut. Mehrere Ärzte, auch aus großen Unternehmen, wurden bereits beraten. Nicht zuletzt wurde der Ausbruch einer Pandemie im April 2019 bei einer Übung des Katastrophenschutzstabes simuliert.

 

Raten Sie der Bevölkerung, sich mit bestimmten Dingen zu bevorraten?

Panik oder Hamsterkäufe sind nicht nötig. Schon seit längerer Zeit empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe jedem, die Selbstversorgung für zwei Wochen zu sichern. Das gilt auch für alle möglichen anderen Schadenslagen – ob der Strom über eine längere Zeit ausfällt, Wetterunbilden die Einkaufzentren unerreichbar machen oder eben auch häusliche Quarantänesituationen. Im Internetauftritt des Bundesamtes gibt es auch eine Checkliste der empfohlenen Vorräte.

 

 

Einreicher:

Frau Lehmann

Kreisverwaltung Teltow-Fläming

Öffentlichkeitsarbeit

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde

 

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Veröffentlichung

Fr, 28. Februar 2020

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