Änderungen des Flächennutzungsplans – Urbanes Gebiet

In der Sitzung am 20. Februar 2020 haben die Mitglieder des Hauptausschusses auch über Änderungen des Flächennutzungsplanes diskutiert. Derzeit läuft ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes, der nach kommunalpolitischer Diskussion und Beteiligung der Anwohner/innen künftig die Grundlage für den Bebauungsplan bilden soll.

 

Der Haupausschuss hat nun entschieden, dass für die unmittelbar an die Seebadallee angrenzenden Bereiche statt eines Wohngebietes ein Urbanes Gebiet ausgewiesen werden soll.

Auch für die unmittelbar an die Kienitzer Straße angrenzenden Bereiche östlich des Nymphenseeweges sowie die an die Berliner Chaussee nördlich der Kienitzer Straße angrenzenden Bereiche soll anstelle eines Wohngebietes nun  ein Urbanes Gebiet ausgewiesen werden.

 

Urbanes Gebiet ist im deutschen Bauplanungsrecht ein Baugebiet, welches dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dient, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Im Gegensatz zum Mischgebiet muss die Nutzungsmischung nicht gleichgewichtig sein.

 

Damit wird einerseits die vorhandene Nutzungssituation des bestehenden Gewerbes im Bereich der Kienitzer Straße / B96 legalisiert. Zum anderen soll damit die Möglichkeit der weiteren Entwicklung und Ansiedlung von Gewerbe ermöglicht werden. 

 

Im Bereich der Seebadallee geht es vor allem um eine „Wieder“-Belebung des Ortskernes durch eine neue Ansiedlung von Gewerbe. Es gibt noch eine Reihe von Gewerbe, wie beispielsweise Blumenhandel, Post, Apotheke, Friseur und Ärzte. Seit 1990 sind jedoch zahlreiche Gewerbeobjekte, wie der Fisch- und Gemüsehandel, Getränkehandel, Gaststätte und Bäcker, dem Wohnen gewichen.  

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde für den nächsten Vorentwurf beschlossen, um weitere Diskussionen anzustoßen. Eine breite Bürgerbeteiligung wird dazu noch folgen.

 

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Do, 27. Februar 2020

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