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Neufassung der Hauptsatzung

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.01.2020 wurde die Hauptsatzung der Gemeinde Rangsdorf neu beschlossen. Die Hauptsatzung regelt die allgemeinen Angelegenheiten der Gemeinde und kann nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertretung beschlossen bzw. geändert werden. Diese Hauptsatzung wurde einstimmig beschlossen.

 

Die neue Hauptsatzung konkretisiert, im Vergleich zu der Bisherigen,  die Regelungen zum Jugendparlament und zum Seniorenbeirat. Hier gibt es jetzt unter anderem die Möglichkeit, stellvertretende Mitglieder zu benennen.  Eine Mitgliedschaft in einem der beiden Beiräte und gleichzeitig ein Mandat für die Gemeindevertretung, den Kreistag, einen Landtag,  den  Bundestag  der Bundesrepublik Deutschland und/oder das Europäische Parlament sind nun ausgeschlossen. Weiterhin werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung nicht mehr ausschließlich im Allris-Informationssystem veröffentlicht, sondern es erfolgen auch Informationen in den Informationskästen der Gemeinde.

 

Weiterhin nimmt die neue Hauptsatzung geänderte Regelungen der Änderungssatzung vom Mai letzten Jahres mit auf, die nun in einer Fassung integriert sind.  

 

 

gez. Rocher

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Veröffentlichung

Rangsdorf
Di, 28. Januar 2020

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