Bußgeld wegen Baumschnitt in der Vegetationsperiode vom Amtsgericht Potsdam bestätigt
Die Gemeinde Rangsdorf überprüft regelmäßig die Einhaltung der Festsetzungen der Baumschutzsatzung. Bei einem Grundstückseigentümer wurde dabei 2019 ein Verstoß gegen diese Festsetzungen festgestellt und ein Bußgeld gegen ihn verhängt. Der Grundstückseigentümer hatte in der Vegetationsperiode eine Eiche auf seinem Grundstück erheblich beschnitten. Gemäß der Brandenburgischen Baumschutzverordnung und der Baumschutzsatzung der Gemeinde Rangsdorf ist das unzulässig. Zum Schutz von Nist-, Brut- und Lebensstätten wild lebender Tiere dürfen solche Maßnahmen nicht in dem Zeitraum vom 15. März bis 15. September eines jeden Jahres durchgeführt werden. Gegen das verhängte Bußgeld legte der Grundstückseigentümer Einspruch ein. Die Angelegenheit landete in dieser Woche vor dem Amtsgericht Potsdam. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Bußgeldes. Der Grundstückseigentümer muss nun 500 Euro an die Landeskasse Brandenburg zahlen.
gez. Rocher
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