Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Erhalt des Kinderparadieses am Kiessee

Für Samstag, den 18. Mai 2019, wurde eine Demonstration vor dem Rangsdorfer Rathaus für den Erhalt des sogenannten „Kinderparadieses“ am Kiessee in Pramsdorf angekündigt. Das eigentliche Problem wird jedoch auch mit einer Demonstration nicht gelöst.

 

Sofern eine Baugenehmigung nötig ist, ist diese beim Landkreis Teltow-Fläming zu beantragen. Sofern es für das Vorhaben keiner Baugenehmigung bedarf, stellt dies auch der Landkreis fest.

 

Die Gemeinde Rangsdorf hat, um die Sache zu unterstützen, dem Betreiber auf Anfragen mitgeteilt, was für einen Betrieb nötig wäre aus Sicht der Gemeinde. Dabei hat sich die Gemeinde an dem orientiert, was aus Sicht der Gemeinde für eine Genehmigung oder Feststellung der Genehmigungsfreiheit durch den Landkreis nötig wäre.

 

Heute waren Bürger im Rathaus, die die Meinung vertraten, wenn die Gemeinde dem Vorhaben zustimmen würde, dann würde der Landkreis sofort eine Genehmigung erteilten. Dem ist nicht so. Die Gemeinde ist, sofern eine Baugenehmigung nötig ist, ein Verfahrensbeteiligter. Im dem Rahmen erteilte Einvernehmen oder versagte Einvernehmen wurden in den vergangenen Jahren öfter durch die Baubehörde beim Landkreis ersetzt. Die Entscheidung trifft letztendlich die Untere Landesbehörde beim Landkreis.

 

Das Kinderparadies kann demnach nicht durch eine Demonstration, sondern durch die Einhaltung der Vorschriften und die eventuelle notwendige Antragstellung oder Einreichung von Unterlagen durch den Betreiber gerettet werden. Aus Sicht der Gemeinde wäre ein landwirtschaftlicher Betrieb insofern privilegiert, als das dieser so ein Vorhaben betreiben könnte. Den entsprechenden Nachweis muss aber der Betreiber gegenüber dem Landkreis erbringen. Als Bürgermeister kann ich darauf keinen Einfluss nehmen, begrüße jedoch grundsätzlich eine derartige Freizeitmöglichkeit für Familien in Rangsdorf.

 

gez.

Rocher

Bürgermeister

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Veröffentlichung

Do, 16. Mai 2019

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