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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Ausschuss für Finanzen beseitigt Missverständnisse

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen der Gemeindevertretung am 21. März 2019 wurden Missverständnisse und Ängste über die Auswirkung von außerplanmäßigen Auszahlungen im laufenden Haushaltsjahr ausgeräumt. Insbesondere die Ängste von Sportlern, dass mit einer finanziellen Deckung für zusätzliche Auszahlungen im Haushalt 2019 eingestellte finanzielle Mittel für die Entwicklung von Sportanlagen gestrichen werden, konnten ausgeräumt werden. Der durch die Mehrheit der Gemeindevertretung am 07.03.2019 angenommene Antrag der SPD-Fraktion trug insofern eher zur Verunsicherung als zur Klärung bei.

 

Zu der Beschlussvorlage zur Anschaffung von Möbeln für die neu aufzustellenden mobilen Einheiten für den Hort Räuberhöhle am Fontaneweg gab es aufgrund von Forderungen der Gemeindevertretung in den letzten Jahre eine Darstellung des Bürgermeisters, woher er zunächst im laufenden Haushaltsjahr die zusätzlichen Auszahlungen finanziell decken will. Der Ausschuss für Finanzen hat zu dem Beschlussvorschlag nun folgendes festgestellt:

 

  1. Eine Angabe einer Deckung ist in einem Beschluss für eine überplanmäßige Auszahlung nicht nötig. Dies ist Aufgabe des für die Durchführung des Beschlusses zuständigen Bürgermeisters. Die Gemeindevertretung trifft hierzu keine Festlegungen. Sie könnte nur durch teilweise Sperren von einzelnen Haushaltsstellen indirekt für die Möglichkeit einer Deckung sorgen.
  2. Für die Deckung einer überplanmäßigen Auszahlung gilt die „Gesamtdeckung“ von Ein-zahlungen und Auszahlungen. Solange eine finanzielle Deckung gegeben ist im Rahmen der Durchführung der Haushaltssatzung, kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und von Festlegungen in der Haushaltssatzung eine überplanmäßige Auszahlung erfolgen.
  3. Ist eine finanzielle Deckung nicht möglich, so hat dies der Bürgermeister und / oder die Kämmerin mitzuteilen. Dann wäre eine überplanmäßige Auszahlung nicht möglich. Dies trifft aber für die vorliegende Beschlussfassung nicht zu.
  4. Die durch den Bürgermeister verwendete finanzielle Deckung kann im Haushaltsjahr verändert werden. Solche Veränderungen können sich z.B. durch Auszahlungen in der zur finanziellen Deckung genutzten Haushaltsstelle ergeben. In dem Fall muss dann eine Deckung z.B. durch Minderauszahlungen in einer anderen Haushaltsstelle erfolgen. Da insbesondere zum Beginn eines Haushaltsjahres nicht klar ist, in welchen Haushaltsstellen Mehr- oder Minderauszahlungen sich im Laufe des Jahres ergeben, anderseits Mehr - oder Mindereinzahlungen auch nicht klar sind, sind Veränderungen einer finanziellen Deckung von Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr üblich.

 

Die Verwendung einer Haushaltsstelle zur finanziellen Deckung für eine Mehrauszahlung bedeutet deshalb keine Sperrung der Haushaltsstelle für das Jahr. Die Forderung von Mit-gliedern der Gemeindevertretung, dass durch den Bürgermeister die aktuell vorgesehenen finanziellen Deckungen bei Beschlüssen zu überplanmäßigen Auszahlungen anzugeben sind, führen eher zu Missverständnissen, als dass diese sachlich nutzbare Hinweise wären.

 

Die Ängste von Sportlern in Rangsdorf, dass mit einer zunächst genutzten finanziellen Deckung durch den Bürgermeister finanzielle Mittel in der Haushaltssatzung für die Entwicklung von Sportstätten im Jahr 2019 generell nicht mehr zur Verfügung stehen, sind wie dargestellt, unbegründet. Eine Nutzung der bereitgestellten finanziellen Mittel kann sowieso erst erfolgen, wenn klar ist, wofür diese Mittel konkret ausgegeben werden. Die Mittel wurden mit Beschluss der Mehrheit der Gemeindevertretung Mitte November 2018 bereitgestellt. Bisher gibt es noch keine konkreten Vorstellungen, wofür diese in 2019 verwendet werden sollen. Im dem von der Arbeitsgemeinschaft Sport, deren Vertreter Herr Sänger ist, im letzten Jahr eingereichten Papier war für den Sportplatz in Groß Machnow die Errichtung eine Kunstrasenplatzes in Großfeldmaßen (66m x 96m) und mindestens 4 Umkleiden vorgesehen. Hierzu wurde schon im letzten Jahr eine Bauvoranfrage bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis wegen der rechtlichen Umsetzungsmöglichkeit gestellt. Im Ergebnis der Antwort des Bauordnungsamtes wurde nun durch mich die Aufstellung eines Bebauungsplans als Beschlussvorlage eingebracht.

 

gez.

Rocher

Bürgermeister

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Veröffentlichung

Mo, 01. April 2019

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