Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming - Anglerprüfung

Anglerprüfung

Nächster Termin: 21. Februar 2019

 

Die nächste Anglerprüfung der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Teltow-Fläming findet am Donnerstag, dem 21. Februar 2019, statt. Sie beginnt um 18 Uhr im Kreishaus in Luckenwalde. Zwei Stunden sind für die Beantwortung der Prüfungsfragen vorgesehen.

 

Voraussetzung für den Fischereischein

 

Die erfolgreich bestandene Anglerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines. Dieser wird für das Angeln von Raubfischen benötigt; Friedfische dürfen im Land Brandenburg ohne Fischereischein geangelt werden.

Man benötigt den Fischereischein auch, wenn man in anderen Bundesländern die Angel auswerfen möchte.

 

Antrag, Kosten, Ansprechpartner

 

Für die Teilnahme an der Anglerprüfung ist vorab ein formgebundener Antrag bei der Unteren Fischereibehörde zu stellen. Die Gebühr für die Anglerprüfung beträgt 25 Euro.

Die Anträge sind in der Unteren Fischereibehörde oder auf der Homepage des Landkreises (Dienstleistung „Anglerprüfung“ , Kurzlink: https://bit.ly/2Up9xBu) erhältlich.

Die Fischereibehörde erreichen Sie unter der Telefonnummer 03371 608 2114 oder per E-Mail ordnungsamt@teltow-flaeming.de.

 

Einreicher:

Katrin Melzer

Kreisverwaltung Teltow-Fläming

Öffentlichkeitsarbeit

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde

Tel:   03371 608-1024

Fax:  03371 608-9000

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 29. Januar 2019

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