Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf - Mögliche 4. Ausfahrt für den Ort Rangsdorf Richtung Gewerbegebiet Dahlewitz

Rangsdorf ist vor der B96 wegen der Zülowniederung im Verkehrsabfluss stark eingeschränkt. Über die Zülowniederung gibt es nur 3 Verkehrswege. Das sind zum einen die Brücke in der Kienitzer Straße, dann die Brücke in der Großmachnower Straße sowie der Durchlass in der Pramsdorfer Straße.

 

Nun eröffnet sich aufgrund von aktuellen Rechtsprechungen des Oberverwaltungsgerichtes und der Planung eines Radweges zum Gewerbegebiet Dahlewitz über die Autobahnbrücke zwischen Bahn und der B96 eine zusätzliche Verkehrsmöglichkeit.

 

Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin - Brandenburg, welche vor zwei Jahren in einem Verfahren der Gemeinde zu einer Angelegenheit in Klein Kienitz erging, gilt folgendes:

Alle bereits in der DDR-Zeit öffentlich genutzten Wege, die nachweislich schon in den 50er, 60er und 70er Jahren für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung standen, gelten im Land Brandenburg weiterhin als öffentlich gewidmet. Nur wenn nach 1990 ein Entwidmungsverfahren durchgeführt wurde und die Entwidmung für eine bis dahin öffentlich genutzte Verkehrsfläche erfolgte, ist diese nicht mehr für die Öffentlichkeit nutzbar.

 

Der Weg zwischen der Kienitzer Straße und dem Eschenweg in Dahlewitz über die Autobahnbrücke war schon in alten Karten aus den 50er Jahren verzeichnet und für Fahrzeuge aller Art nutzbar. Konkret bedeutet dies, dass dieser Weg nicht nur als Radweg ausgebaut werden kann, sondern weiterhin dem öffentlichen Verkehr von Fahrzeugen zugänglich sein muss, sofern er nicht teilweise (nur noch eingeschränkt für Radfahrer und Fußgänger nutzbar) entwidmet würde.

 

Etwa 70 Prozent dieser Wegestrecke nördlich der Wacholderstraße (ab der Straße Am Stadtweg) befinden sich in der Gemarkung Dahlewitz und damit in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Diese ist in der Zwischenzeit von der Angelegenheit informiert worden. Sollte ein Ausbau dieses öffentlich nutzbaren Weges im Rahmen der bisherigen Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit, also auch für Fahrzeuge, erfolgen, würde hierdurch eine weitere Ausfahrt aus Rangsdorf über das Gewerbegebiet in Dahlewitz entstehen. Die Fahrzeiten für PKWs und Busse vom Bahnhof Rangsdorf zum Gewerbegebiet im Eschenweg (Rolls Royce, Van der Falk, u.a.) würde sich erheblich verkürzen.

 

Der Wermutstropfen an der Sache ist, dass diese öffentliche Wegeverbindung an der Kita Spatzennest vorbeiführen würde. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang auch, ob es von der Ladestraße eventuell ebenfalls eine solche öffentliche Wegeverbindung gab, so dass statt einer Verbindung an der Kita Spatzennest vorbei eine Verbindung in Verlängerung der Ladestraße geschaffen werden könnte. Eine Verbindung zur Ladestraße vom Eschenweg ist aber noch weiter zu prüfen. Die der Gemeinde aus der Zeit der DDR hierzu vorliegenden Unterlagen sind nicht eindeutig.

 

Der Bau nur eines Radweges mit den entsprechenden Verkehrseinschränkungen (d. h. nicht nutzbar für andere Fahrzeuge) ist nach den bisherigen Recherchen der Gemeinde Rangsdorf ohne ein Entwidmungsverfahren nicht möglich. Die Gemeinde sollte die Chance nutzen und gemeinsam mit der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow versuchen, eine weitere Zufahrt für die Gemeinde Rangsdorf über den Eschenweg in Dahlewitz zu ermöglichen.

 

Ob hierzu mit der Gemeinde Blankenfelde - Mahlow Verhandlungen aufgenommen werden sollen, entscheidet die Gemeindevertretung in Rangsdorf in den ersten Monaten des nächsten Jahres.

 

gez.

Rocher

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Veröffentlichung

Do, 27. Dezember 2018

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