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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf - Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den Bereich Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Rangsdorf

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für die Prüfung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung gemäß gültigem Brandenburgischen Kindertagesstättengesetz, zur Ausfertigung der Betreuungsverträge, zur Einkommensermittlung, zur Festsetzung der Elternbeiträge und des Essengeldes und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs bei den Elternbeiträgen und beim Essengeld werden ausgewählte personenbezogene Daten der Kinder und der Personensorgeberechtigten erfasst, verarbeitet und weitergeleitet.

 

Zur Überprüfung der Daten durch Einsicht in die Einwohnermeldedaten zur Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung in einer Kindertagesstätte ist die Einwilligung der Personensorgeberechtigten nötig, ebenso auch für die Weiterleitung der Daten an das Jugendamt beim Landkreis wegen einer Betreuung in einer Tagespflegestelle. Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit, einer Überprüfung durch Einsicht in die Einwohnermeldedaten nicht zuzustimmen und in dem Fall eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen.

 

Die Gemeinde Rangsdorf hat das Formular „Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung eines Kindes der Gemeinde Rangsdorf“ an die gültigen Bestimmungen der DSVGO angepasst. Dieses Formular ist unter www.rangsdorf/verwaltung/formularcenter unter „Formulare des Amtes für Bildung und Sport“ abrufbar.


Dieses überarbeitete Antragsformular wird in Kürze über die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Rangsdorf an die Personensorgeberechtigten verteilt.

 

Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Kita-Stelle, Frau Stegmann (Tel.-Nr. 236- 44) und Frau Franke (Tel.-Nr. 236 - 18) zur Verfügung.

 

gez.

Rocher

 

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Veröffentlichung

Di, 21. August 2018

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