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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf - Richtigstellung zur Pressemitteilung in der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 18.07.2018

In der Märkischen Allgemeinen vom 18.07.2018, Zossener Rundschau, auf S. 14 ist eine Pressemitteilung der SPD-Fraktion (mitgeteilt durch den Fraktionsvorsitzenden Herrn Wilhelm/Gemeindevertretung Rangsdorf) zu lesen. Der Inhalt der Pressemitteilung ist nicht richtig.

 

In der Mitteilung wird behauptet, dass ich als Bürgermeister und auch die FDP-Fraktion die Aufnahme eines Vereinssportlerbeauftragten in die Hauptsatzung verhindert hätten. Das ist nicht wahr. Richtig ist, dass im Rahmen der Diskussionen zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rangsdorf die SPD-Fraktion beantragt hatte, einen Beauftragten für VereinssportlerInnen einzurichten.

 

Um die geänderte Hauptsatzungsfassung einschließlich der/des Vereinssportlerbeauftragten zu beschließen, bedarf es laut Kommunalverfassung des Landes Brandenburg der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung. Derzeit verfügt die Gemeindevertretung über 22 Mitglieder. In den Sitzungen der Gemeindevertretung am 19.04.2018 und 31.05.2018 habe ich der Änderung der Hauptsatzung jeweils zugestimmt. Trotzdem kamen sowohl am 19.04.2018 als auch am 31.05.2018 jeweils nur 11 Stimmen zusammen, was bedeutet, dass es keine gesetzliche Mehrheit gab und der Beschluss deshalb nicht zustande kam.

 

Auch zusammen mit den 4 Mitgliedern FDP-Fraktion hätte ich den Vereinssportlerbeauftragten kaum verhindern können, wie von der SPD-Fraktion behauptet. 5 von 22 Mitgliedern der Gemeindevertretung wären für eine solche Verhinderung eindeutig zu wenig.

 

In vielen Fragen stimmen derzeit die Fraktionen von SPD, CDU, Die Linke und Bündnis 90 / Grüne, unterstützt von Herrn von der Bank, zusammen in der Gemeindevertretung ab.  Zusammen haben diese Fraktionen mit Herrn von der Bank 15 Stimmen in der Gemeindevertretung, also wesentlich mehr als die nötigen 12 Stimmen für eine Hauptsatzungsänderung.

 

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sieht vor, dass die Gemeindevertretung ehrenamtlich Beauftragte berufen kann, denen […] die Gelegenheit zu geben ist, gegenüber der Gemeindevertretung zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf ihren Aufgabenbereich haben, Stellung zu nehmen. Dies gälte auch für einen Vereinssportlerbeauftragten. Herr Krückeberg (Fraktion DPR) hatte seine Ablehnung für die Berufung eines Sportbeauftragten damit begründet, dass Sportangelegenheiten schon Sache eines Ausschusses der Gemeindevertretung (Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Soziales) sind. Er hielt die Schaffung eines zusätzlichen „Postens“ deshalb für nicht nötig.

 

Als Bürgermeister werde ich, wie schon in der Gemeindevertretungssitzung am 28.06.2018 erklärt, die Hauptsatzungsänderung in dieser Wahlperiode der Gemeindevertretung nicht noch einmal einbringen. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Jan Hildebrandt (SPD-Fraktion), hat Recht, wenn er in der Sache schon bei der 2. Einreichung bemängelte, dass man Vorlagen nicht so oft einbringen sollte, bis sich mal eine Mehrheit findet.

 

gez.

Rocher

 

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Veröffentlichung

Do, 19. Juli 2018

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