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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Information zur Wiederinbetriebnahme der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Rangsdorf

Aufgrund des milden Wetters konnten auch im Januar Reparaturen an der Straßenbeleuchtung in Rangsdorf durch die gemeindlichen Elektriker durchgeführt werden und der Bau- und Betriebshof konnte auch neue Kabel zur Reparatur verlegen. Dies betrifft zum einen die Binzer Allee, den südlichen Rangsdorfer Ring, die Bansiner Allee (Rangsdorfer Ring – Puschkinstraße) und die Puschkinstraße (Stralsunder Allee – Bansiner Allee). Sofern das Wetter weiterhin so mild wie bisher bleibt, wird es nach dem derzeitigen Kenntnisstand auch möglich sein, die restlichen Lampen im Rangsdorfer Ring nach Reparaturen wieder in Betrieb zu nehmen.

 

Ebenfalls wieder in Betrieb genommen werden konnte die Beleuchtung in der Berliner Chaussee (Nymphenseeweg – Eichendorffweg). Hier waren Kabel neu zu verlegen bzw. zu reparieren. Auch in Betrieb genommen werden konnte wieder die Beleuchtung in der Großmachnower Straße / Weidenweg (Vier-Routen-Graben – Heinestraße) nachdem ein neues Kabel durch Mitarbeiter des Bau- und Betriebshofs für das ehemals gemuffte Kabel über die Heinestraße verlegt wurde.

 

Weiterhin wieder in Betrieb genommen werden kann die Beleuchtung in Groß Machnow im Wohngebiet An den Vogelauen, den Weg Am Schustergraben und im Milanweg. Sofern das Wetter mitspielt, soll auch noch die Beleuchtung im Brachvogelweg und im Reiherweg nach Kabelneuverlegung wieder hergestellt werden. Damit wären die Arbeiten in dem Wohngebiet abgeschlossen.

 

Trotz vorläufiger Haushaltsführung, d.h. dass nur Aufträge für pflichtige Aufgaben ausgelöst werden dürfen, war es möglich, den Auftrag zur Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung im Sachsenkorso (Großmachnower Straße – Cimbernring) auszulösen. Hier wurde nach einem Beschluss der Gemeindevertretung am 30.11.2017 das Ausschreibungsverfahren vor dem Beschluss der Gemeindevertretung am 13.12.2017 zur Kreditaufnahme in der Haushaltssatzung begonnen. Begonnene Investitionen können fortgesetzt werden, insbesondere wenn daraus mögliche Schadensersatzforderungen von den Anbietern entstehen können. Die Bauarbeiten werden bei Frostfreiheit demnächst beginnen.

 

Gescheitert ist die Wiederinbetriebnahme der Straßenbeleuchtung in der Machnower Seestraße (Akazienweg – Bergstraße). Hier stellte sich heraus, dass die schon grenzwertigen Isolationswerte bei der Prüfung im Jahr 2016 in der Machnower Seestraße von knapp über 1 Megaohm nun unter 1 Megaohm liegen. Dies macht eine Inbetriebnahme des bestehenden Kabelnetzes in dem Bereich nicht möglich. Damit ist auch keine Inbetriebnahme der Straßenbeleuchtung z.B. in den Straßen An der Warte, Rheingoldallee (angrenzend an die Machnower Seestraße) und in der Bergstraße möglich.

 

In der nördlichen Goethestraße haben sich in der Zwischenzeit verschiedenen Grundstückseigentümer entschlossen, auf ihren Grundstücken Straßenbeleuchtungslampen aufzustellen, um die Straße zu beleuchten. Dieses Privatengagement begrüße ich als Bürgermeister. Die bisherigen Diskussionen in den Einwohnerversammlungen gingen in die Richtung, dass die Gemeinde gefälligst ohne Beiträge die Lampen wieder reparieren solle. Zumindest wurde diese Meinung von vielen vertreten. Derzeit wäre wegen der vorläufigen Haushaltsführung nach einem Beschluss zur Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Ahornstraße in der Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember die Beauftragung von weiteren Planungsleistungen nicht möglich. Für die Grundstückseigentümer soll, sofern man den bisherigen Zeitungsmeldungen glaubt, die Sache zur Aufstellung von Lampen auf den Grundstücken kostengünstiger sein. Dies scheint durchaus glaubhaft, auch weil die Gemeinde wegen der Beachtung der vielen rechtlichen Bestimmungen im öffentlichen Straßenraum eben nicht einfach ein Kabel kurz unter der Erde verlegen kann, Auflagen z.B. des Naturschutzes wegen der Alleen beachten muss und auch andere gesetzliche und technischen Normen bei einer Erneuerung und Verbesserung einhalten muss. Nach den bisherigen Erfahrungen sind allerdings die genannten Anliegerbeiträge für 1.000 m² Grundstücke mit bis zu 3.000 € weitaus zu hoch dargestellt. Die Gemeinde Rangsdorf wird von den Anliegern im Ergebnis der im Jahr 2017 durchgeführten Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung auf den Quadratmeter Grundstücksfläche einen Betrag von etwa 1,40 € erheben. Abweichungen haben vor allem mit den örtlichen Verhältnissen zu tun. So sind Kabelverlegungen im Bereich von Alleen wegen der vielen Auflagen in der Regel teurer gewesen, als z.B. in Straßen ohne Alleen wie in der Hochwaldpromenade. Weiterhin ist es entscheidend, ob in den Straßenbereichen Gewerbebetriebe oder einzelne größere Grundstücke über 2000 m² liegen. Im letzteren Fall sind dann die Preise pro Quadratmeter geringer, wie z.B. im Bereich der Fichtestraße an der Grundschule. Hier entfällt der Hauptteil des Beitrages auf das gemeindliche Schulgrundstück auf der Westseite.

 

Die gemeindlichen Elektriker können derzeit wegen der vorläufigen Haushaltsführung nicht nur in der Straßenbeleuchtung tätig sein. Hintergrund ist, dass pflichtige Aufgaben wie z.B. Reparaturen in den Schulen und Kitas nun durch gemeindliche Elektriker durchgeführt werden müssen, statt Firmen hierfür zu beauftragen.

 

Zu den Hintergründen der vorläufigen Haushaltsführung wird auf die verschiedenen anderen Pressemitteilungen verwiesen. Geplant ist in den nächsten Wochen, sofern das Wetter dies erlaubt, zu versuchen, die Straßenbeleuchtung in der südlichen Hochwaldpromenade, in der Zabelsbergpromenade und in der nördlichen Heinestraße und der Gerhart-Hauptmann-Straße zu reparieren sowie in der Straße Unter den Eschen. Ob Reparaturen möglich sind, wird sich bei der Ausführung der Reparaturen zeigen. Im Wesentlichen wird es davon abhängen, inwieweit die Kabel noch die nötigen Isolationswerte von über 1 Megaohm aufweisen. Dies war bei der Überprüfung in 2016 nicht immer so festzustellen wie heute, weil die Überprüfung in einer trockenen Zeit stattfand. Heute steht das Schichtenwasser teilweise 30-50 cm unter der Oberfläche und dringt natürlich bei Fehlern in der Isolation der Kabel in diese ein. Dadurch werden Isolationsfehler nun erkennbar, die noch im trockenen Sommer 2016 nicht aufgefallen waren.

 

gez.

Rocher

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

 

© Gemeinde Rangsdorf - Karte Stand 29.01.2018

 

 Karte:

© Gemeinde Rangsdorf - Anlage I

 

 

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Veröffentlichung

Mo, 29. Januar 2018

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