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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Kreditgenehmigung für den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes „Wohnen“ erteilt

Im Jahre 2016 hat die Gemeinde Rangsdorf den Eigenbetrieb Wohnen errichtet und in diesem Eigenbetrieb alle gemeindlichen Wohnungen, Pachtgrundstücke und vermietete Wirtschaftsgebäude zusammengefasst. Ziel war und ist es, die Möglichkeiten des sozialen Wohnungsbaus für Rangsdorfer Bürger zu nutzen. Mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 wurde dies auf den Weg gebracht. Die beiden größten Neu- und Umbauvorhaben sind zum Einen der Bau einer Rettungswache für den derzeit im Feuerwehrgebäude notdürftig untergebrachten Rettungswagen des Landkreises und der Bau von 14 Wohnungen auf dem Gelände Jütenweg 3 im Rahmen der Förderung im sozialen Wohnungsbau. Für den Bau der Rettungswache soll ein Kredit aufgenommen werden. Der soziale Wohnungsbau soll über Förderkredite erfolgen. Aus diesem Grund war es nötig, eine Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Wohnen“ aufzunehmen und diese Kreditaufnahme nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes Brandenburg durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigen zu lassen. Der Wirtschaftsplan wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung im April zur Genehmigung bei der Kommunalaufsicht als untere Landesbehörde des Landes Brandenburg eingereicht. Nach verschiedenen Hinweisen und Änderungsvorschlägen der Kommunalaufsichtsbehörde wurde der Wirtschaftsplan am 14. September 2017 durch die Gemeindevertretung erneut beschlossen.

 

Im Wirtschaftsplan sind Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen für das Jahr 2018 von mehr als 3,7 Millionen Euro ausgewiesen, bei ebenfalls für das Jahr 2018 vorgesehenen Kreditaufnahmen für Förderkredite im sozialen Wohnungsbau und den Bau der Rettungswache. Das bedeutet konkret, dass in dem Rahmen der Verpflichtungsermächtigungen bereits Investitionsmaßnahmen für die berücksichtigten Projekte begonnen werden können.

Die Kommunalaufsichtsbehörde hat nun mit Schreiben vom 05.01.2018 zu dem von der Gemeindevertretung beschlossenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.735.300 Euro in Höhe des genehmigungspflichtigen Teilbetrages von 2.935.750 Euro genehmigt. Diese Verpflichtungsermächtigungen gelten über das Wirtschaftsjahr 2017 hinaus bis zum Inkrafttreten des Wirtschaftsplanes 2018.

Der Wirtschaftsplan wurde am 12.01.2018 im Amtsblatt der Gemeinde Rangsdorf bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.

Da es im ganzen Jahr 2017 keinen genehmigten Wirtschaftsplan gab, galt hier die vorläufige Haushaltsführung. Dies bedeutet, dass nur notwendige Maßnahmen im Eigenbetrieb „Wohnen“ umgesetzt werden konnten.

 

gez.

Rocher

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

 

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Veröffentlichung

Di, 16. Januar 2018

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